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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Schornsteinfeger
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirkschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Kehrbezirke
In dem unten hinterlegtem Dokument finden Sie alle detaillierten Informationen zu den sich in der Stadt Göttingen befindlichen Kehrbezirken.
| D. Robowski | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1526 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2775 E-Mail: D.Robowski@goettingen.de | |
| Kehrbezirke-Göttingen/Straßenliste (156 kB) |
