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Zuständiger Fachdienst: Recht
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schiedsämtergesetz (fakultativ) und dem Niedersächsischen Schlichtungsgesetz (obligatorisch)
Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schiedsämtergesetz und dem Niedersächsischen Schlichtungsgesetz. Hierzu gehören insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten jedweder Art.
Weiterhin gehören zur Zuständigkeit des Schiedsamtes Strafsachen im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) wie z. B.: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 Strafgesetzbuch), Bedrohung und Sachbeschädigung.
| J. Wulff | |
| Zuständiger Fachdienst Recht Neues Rathaus, Raum: 822 , 8. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2429 E-Mail: J.Wulff@goettingen.de | |
