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Zuständiger Fachdienst: Schulverwaltung
Mo: 08.00 - 16.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 16.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 13.00
Sachschäden an Schülereigentum
Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch besteht für Schülerinnen und Schüler Deckungsschutz für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Fahrrädern, Brillen und zum Schulbetrieb bestimmten Sachen, soweit der Schaden nicht in grobe Fahrlässigkeit der/des Geschädigten zurückzuführen ist.
Haftpflichtdeckungsschutz für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen während der Betriebspraktika und Schülerlotsendienst.
Invaliditätsentschädigung für jugendliche Mitglieder von Sportgruppen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
| S. Schiktanz | |
| SekretariatZuständige Fachdienste Schule (Sekretariat) Schulverwaltung Stadt Göttingen Breslauer Straße 2 37085 Göttingen Telefon: 0551/400-2496 E-Mail: S.Schiktanz@goettingen.de | |
