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Ruhen der Schulpflicht Beantragung Ergänzungsschule

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Das zuständige regionale Landesamt für Schule und Bildung kann für eine Ergänzungsschule, die einen schulmäßigen Unterricht von mindestens 24 Wochenstunden erteilt, die Feststellung treffen, dass während des Besuchs dieser Ergänzungsschule die Schulpflicht ruht.


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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Öffnungszeiten:


Besuchszeiten:


Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.


Ansprechzeiten:



  • Mo: 09:00 - 12:00

  • Mi:  09:00 - 12:00 

  • Do: 13:30 - 16:00

  • Fr:  09:00 - 12:00


Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen VCard
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig VCard
Kurt-Schumacher-Str. 21
38102 Braunschweig
Telefon: +49 531484-3333
Telefax: +49 531484-3486
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.rls­b.­de/­or­ga­ni­sa­tion/­braun­schweigÖffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:



  • Mo. 7:30 - 16:00 Uhr

  • Di. 7:30 - 16:00 Uhr

  • Mi. 7:30 - 16:00 Uhr

  • Do. 7:30 - 16:00 Uhr

  • Fr. 7:30 - 13:00 Uhr


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