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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Reisepass / Vorläufiger Reisepass
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.
Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Hinweise zu Reisen mit abgelaufenen Reisedokumenten gibt es unter bundespolizei.de.
Informationen zur Abholung:
Am Ausgabeschalter der Einwohnermeldestelle im Neuen Rathaus können Dokumente ohne Termin montags und dienstags von 8.00 bis 15.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 26. Juni 2012 ungültig.
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt.
Besondere Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Bei Antragstellenden, die mit Nebenwohnsitz in Göttingen gemeldet sind, ist die Ausstellung eines Reisepasses nur in Ausnahmefällen möglich. Auch muss in diesen Fällen eine Ermächtigung der Hauptwohnsitzgemeinde eingeholt werden. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggf. Nachweis über Sorgerecht). Sind die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.
- Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
- In Ausnahmefällen kann mehr als ein Reisepass ausgestellt werden. Um dies prüfen zu können muss im Vorfeld belastbar nachgewiesen werden, wann und wohin die Reisen erfolgen sollen und es muss nachgewiesen werden, warum die Ausstellung eines weiteren Reisepasses erfolgen soll. Allein der Hinweis auf eventuelle Einreiseprobleme wegen möglicher Sichtvermerke führt nicht zu einer Ausstellung eines weiteren Reisepasses. Ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zweitpasses ist durch die antragstellende Person nachzuweisen. Der formlose Antrag mit belastbaren Unterlagen ist vorab per E-Mail an meldeamt@goettingen.de zu übersenden.
- Ein Reisepass kann in Ausnahmefällen ohne Unterschrift gültig sein.
- Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 statt 32 Seiten angeboten.
Seit dem 1. November 2005 werden von allen Passbehörden ausschließlich Pässe mit biometrischen Daten ("ePass") ausgestellt. Mit Einführung elektronischer Reisepässe treten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft.
Die ab dem 1. November 2005 ausgestellten Reisepässe werden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In den Chips der neuen Pässe wurden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert. Ab 1.November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden. Damit werden Fälschungssicherheit und die Sicherheit vor Missbrauch auf ein völlig neues Niveau gehoben.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim ePass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der vorläufige Reisepass wird sofort von der Passbehörde ausgestellt.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Eine Benachrichtigung, dass der Reisepass/Expressreisepass abholbereit ist, kann per E-Mail erfolgen. ACHTUNG: Der Wunsch auf Benachrichtigung per E-Mail muss bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
Vorläufiger Reisepass
Hinweis
Vorläufige Reisepässe können leider nicht in der Verwaltungsstelle Geismar ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Göttingen ist Hauptwohnsitz.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige liegt vor.
- Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn die Lieferung eines e-Passes per Expressbestellung nicht rechtzeitig von der Bundesdruckerei ausgeliefert werden kann. Die Passbehörde verlangt aus diesem Grund die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise).
Wie können Sie den Reisepass beantragen?
- Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie nur persönlich stellen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:
- Alter Reisepass bzw. Kinderreisepass.
- Bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis. Persönliches Erscheinen des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich.
- Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in digitaler Form. Zur sicheren Datenübermittlung wird dazu von Fotograf*innen oder in Drogerien ein sogenannter Data-Matrix-Code (ähnlich eines QR-Codes) ausgestellt.
- Ein biometrisches Foto kann auch direkt in der Meldehalle angefertigt werden. Die Kosten liegen bei 6 Euro.
Allgemeine Hinweise
- Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
- Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgehändigt.
- Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amt nachlesen.
- Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem (normalen) Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Möchte ein/e Jugendliche/r unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt sie/er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Persönliches Erscheinen des Jugendlichen / der Jugendlichen ist bei Antragstellung erforderlich. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten.
- Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist.
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist .
- Eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung kann mindestens vier bis sechs Wochen dauern. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Express-Reisepass beantragt werden.
Die Herstellung von Express-Reisepässen dauert in der Regel vier bis fünf Werktage. Eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden.
Eine Kostenerstattung im Falle einer verspäteten Lieferung ist nicht möglich.
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Fotomustertafel (565 kB) | |
| Zustimmungserklärung Minderjähriger (446 kB) |

