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Zuständiger Fachdienst: Gesundheitsverwaltung
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00
Reisen mit BTM
Es ist erforderlich mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
Vorsprachen können täglich ab 10 Uhr erfolgen – mit Wartezeiten muss gerechnet werden!
Verreisen mit ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln
Viele Patient*innen sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Hierbei ist es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich bzw. nötig, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für Medikamente, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.
Arzneimittel
Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Urlaubslandes oder den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen bei Mitnahme des persönlichen Bedarfs an Medikamenten, Spritzen und Kanülen.
Betäubungsmittel
Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) benötigen sie ein Dokument, das vom behandelnden Arzt/Ärztin ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss.
Für die Beglaubigung sollten sich Patient*innen an das Gesundheitsamt wenden, in dessen Bereich der/die verordnende Arzt/Ärztin seinen/ihren Praxissitz hat.
Das vom Arzt vollständig ausgefüllte Formular sowie der Personalausweis müssen zum Termin mitgebracht werden.
Es wird eine Gebühr von 13,00 Euro fällig.
Es ist trotzdem ratsam, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de
| Anmeldung Gesundheitsamt | |
| Zuständiger Fachdienst Gesundheitsamt - Zentrale Anmeldung / Vermittlung Gesundheitsamt, Haupthaus Theaterplatz 4 37073 Göttingen Telefon: 0551/400-3500 E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de | |
