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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit: Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen

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Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt, wenn für das Feilbieten von Waren anlässlich besonderer Verkaufsveranstaltungen eine Ausnahme im Sinne des § 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden ist.

Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.

Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Sie ist für einen bestimmten Ort und i.d.R. für eine bestimmte Veranstaltung sowie befristet und schriftlich zu erteilen. Sie kann auch von der Veranstalterin/vom Veranstalter mit Wirkung für die Anbieterinnen/Anbieter beantragt werden und gilt für die Gewerbetreibenden sowie für die bei ihnen Beschäftigten.

§ 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)


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Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Neues Rathaus, Raum: 1530 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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E-Mail:

Arbeitszeit:
Persönliche Vorsprache nach Termin

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Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


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Reinhäuser Landstraße 4
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Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen VCard
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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