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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, die Sie zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin/eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.
| S. Schneid | |
| Beschwerdemanagement / Einheitlicher Ansprechpartner (EA) / Antikorruptionsbeauftragte/r / Beauftragte/r für InformationsfreiheitZuständige Fachdienste Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung) Strategische Planungen Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4000 E-Mail: S.Schneid@goettingen.de | |
| Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Salzburger Straße 21 - 25 10825 Berlin, Stadt Telefon: +49 309013-0 Telefax: +49 309013-2012 Homepage: http://www.berlin.de/sen/justiz/ausbildung/jpa/aufgaben.html |
