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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00
Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Zulassung
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck der zuständigen Stelle zu verwenden. Für die Antragstellung fallen Gebühren an. Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung. Für die Anmeldung sind Fristen zu beachten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der/die Bewerber/in hauptberuflich tätig ist oder, sofern der/die Bewerber/in keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen.
| S. Schneid | |
| Beschwerdemanagement / Einheitlicher Ansprechpartner (EA) / Antikorruptionsbeauftragte/r / Beauftragte/r für InformationsfreiheitZuständige Fachdienste Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung) Strategische Planungen Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4000 E-Mail: S.Schneid@goettingen.de | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
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| Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen | |
| Steuerberaterkammer Niedersachsen Adenauerallee 20 30175 Hannover Telefon: 051128890-0 Telefax: 051128340-32 E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.deHomepage: https://www.stbk-niedersachsen.de |
