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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Prostitutionstätigkeit Erlaubnis

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Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder einen Termin zu vereinbaren.

 

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. (Erlaubnisvorbehalt)

§ 12 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): 

Der Betrieb einer Prostitutionsstätte bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden.

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

§ 12 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt.

 Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf  die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. 


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R. BockStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen (Leitung)
Neues Rathaus, Raum: 1505 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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Arbeitszeit:
Vorsprache nur nach Termin

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30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

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Hiroshimaplatz 1-4
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