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Zuständiger Fachdienst: Gutachten und Bestattungswesen
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00
Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten.
Wer in der Prostitution arbeitet, zum Beispiel
- in einem Bordell
- in einer Wohnung
- in einem Lovemobil
- als Escort
- als Domina
- Erotik- oder Tantra-Massagen anbietet
muss diese Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung der Stadt Göttingen oder beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landkreises Göttingen anmelden.
Vor der Anmeldung bei den zuständigen Stellen der Stadt oder des Landkreises, wird zuerst eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG benötigt. Die Beratung im Gesundheitsamt und das Ausstellen der Bescheinigung sind kostenfrei.
Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
| Anmeldung Gesundheitsamt | |
| Zuständiger Fachdienst Gesundheitsamt - Zentrale Anmeldung / Vermittlung Gesundheitsamt, Haupthaus Theaterplatz 4 37073 Göttingen Telefon: 0551/400-3500 E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de | |
