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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Personalausweis
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.
Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Hinweise zu Reisen mit abgelaufenen Reisedokumenten gibt es unter bundespolizei.de.
Informationen zur Abholung:
Am Ausgabeschalter der Einwohnermeldestelle im Neuen Rathaus können Dokumente ohne Termin montags und dienstags von 8.00 bis 15.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden.
Der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Nach der letzten Gesetzesänderung kann die Funktion nicht mehr ausgeschaltet werden.
Zusatzfunktionen:
- elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) → z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
Hinweis: Wer die PIN der eID-Funktion nicht mehr auffinden kann, hat die Möglichkeit vor Ort eine neue Pin setzen zu lassen. - elektronische Signatur → ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
- zwei digitale Fingerabdrücke → Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
- Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
Der Online-Ausweis (Infoflyer des Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt es unter www.personalausweisportal.de
Hinweis
In der Verwaltungsstelle Geismar
- können keine vorläufigen Personalausweise und vorläufige Reisepässe ausgestellt werden,
- ist keine elektronische Zahlung der Gebühren möglich (nur Barzahlung),
- können keine aktuellen biometrischen Passfotos erstellt werden, diese müssen mitgebracht werden.
In den Verwaltungsstellen Grone und Weende
- können Anträge für vorläufige Dokumente ausgestellt werden. Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).
Hierfür können über die Online-Terminanfrage Termine in den Verwaltungsstellen Grone und Weende vereinbart werden (Ausnahme: Abholung der Dokumente).
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Zustimmungserklärung Minderjähriger (446 kB) |

