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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten
Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30
Personalausweis
Telefonische Sprech-Zeiten:
Montag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Dienstag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Mittwoch: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Freitag: von 10 Uhr morgens bis 11.30 Uhr mittags
Service-Hotline Einwohner-Meldehalle:
Die Service-Hotline hilft bei Fragen zum Personal-Ausweis.
Telefon: 0551 400-4044
E-Mail: Meldeamt@goettingen.de
Termine buchen:
Sie können nur mit einem Termin
einen Personal-Ausweis beantragen.
Sie können den Termin einfach online machen.
Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person.
Und bitte buchen Sie für jede Dienst-Leistung
einen Termin.
Sie können auch für mehrere Personen einen Termin buchen.
Dazu sagt man auch: Gruppen-Termin.
Vielleicht können Sie nicht zu Ihrem Termin gehen.
Dann löschen Sie bitte Ihren Termin.
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Infos zu den Stadt-Teilen Geismar, Grone und Weende:
Im Stadt-Teil Geismar:
In den Stadt-Teilen Grone und Weende können Sie beantragen:
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Das bedeutet Ausweis-Pflicht
Personen ab 16 Jahren müssen einen Personal-Ausweis haben.
Das nennt man Ausweis-Pflicht.
Aber es gibt eine Ausnahme:
Die Person hat bereits einen gültigen Reise-Pass.
Dann braucht die Person keinen Personal-Ausweis.
Das kann man mit dem Personal-Ausweis machen
Der neue Personal-Ausweis hat einen Chip.
Auf dem Chip sind Ihre Daten gespeichert.
Zum Beispiel Name und Adresse.
Durch den Chip ist der neue Personal-Ausweis sehr sicher.
Es ist sehr schwer:
Einen falschen Personal-Ausweis zu machen.
So kann keine andere Person Ihren Ausweis benutzen.
Und Sie können mit dem Personal-Ausweis mehr machen.
Zum Beispiel:
- Elektronischer Identitäts-Nachweis.
Man sagt dazu auch eID.
So spricht man das: e eih die - Elektronische Signatur.
- 2 digitale Finger-Abdrücke.
Elektronischer Identitäts-Nachweis
Sie können sich mit dem elektronischen Identitäts-Nachweis
im Internet ausweisen.
Sie können sich zum Beispiel online arbeitslos melden.
Oder bei Zigaretten-Automaten Ihr Alter nachweisen.
Wichtig:
Sie bekommen von der Einwohner-Meldestelle
einen Brief mit der PIN und PUK von Ihrem Ausweis.
Bitte heben Sie PIN und PUK sicher auf.
Mit der PIN können Sie sich im Internet ausweisen.
Die PUK brauchen Sie in diesem Fall:
Sie haben Ihre PIN 3 Mal falsch eingegeben.
Dann wird die PIN gesperrt.
Und Sie können sich nicht mehr im Internet ausweisen.
Sie müssen jetzt die PUK eingeben.
Dann können Sie sich wieder im Internet ausweisen.
Elektronische Signatur
Signatur ist ein anderes Wort für Unterschrift.
Sie können mit der elektronischen Signatur
im Internet Dinge unterschreiben.
Diese Unterschrift ist sicher.
Sie können sich zum Beispiel im Internet arbeitslos melden.
2 digitale Finger-Abdrücke
Auf dem Chip vom Personal-Ausweis
werden 2 Finger-Abdrücke von Ihnen gespeichert.
Die Finger-Abdrücke werden normalerweise nicht kontrolliert.
Aber manchmal werden die Finger-Abdrücke
an einer Grenze kontrolliert.
Sie finden auf der Seite vom Bundes-Ministerium des Innern
und für Heimat mehr Infos in Leichter Sprache:
Personal-Ausweis.
Gut zu wissen:
Ein Personal-Ausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein:
Wenn eine Person zum Beispiel nicht schreiben kann.
Dann steht ein Strich im Unterschrifts-Feld.
So holen Sie Ihren Personal-Ausweis ab
Sie können den Ausweis in der Einwohner-Meldehalle abholen.
Sie können Ihren Personal-Ausweis ohne Termin
zu diesen Zeiten abholen:
Montag: 8 Uhr morgens bis 15 Uhr nachmittags
Dienstag: 8 Uhr morgens bis 15 Uhr nachmittags
Mittwoch: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr nachmittags
Donnerstag: 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags
Freitag: 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags
| Service-Hotline Einwohnermeldehalle | |
| Zuständiger Fachdienst Einwohnerangelegenheiten Neues Rathaus, Raum: 026 , EG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4044 E-Mail: Meldeamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Zustimmungserklärung Minderjähriger (446 kB) |





