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Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00
HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.
Namenserklärungen nach § 43 PStG
Namenserklärungen für Spätaussiedler und eingebürgerte Deutsche
Spätaussiedler, sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge können, ebenso, wie eingebürgerte deutsche Staatsbürger, Ihren Namen (wieder) in eine im deutschen Sprachraum gebräuchliche Namensform bringen, Namen in Vor- und Nachnamen sortieren, Bestandteile ablegen, die das deutsche Namensrecht nicht kennt und/oder einen neuen deutschen Vornamen wählen.
Für die Erklärung ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister oder hilfsweise das Eheregister führt. Erklärungen können auch vom Standesamt des Hauptwohnsitzes aufgenommen und weitergeleitet werden.
Ist kein deutsches Personenstandsregister vorhanden, ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes zuständig.
| M. Burmeister | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1520 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3106 E-Mail: M.Burmeister@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| F. Siegmann | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1522 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3102 E-Mail: F.Siegmann@goettingen.de | |
