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Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00
HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.
Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland
Nachbeurkundungen
Ein Personenstandsfall im Ausland (Geburt, Eheschließung, Tod) kann für einen bestimmten Personenkreis beim Standesamt des Wohnsitzes oder letzten Wohnsitzes im Inland nachbeurkundet, d.h. in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden.
Dafür muss mindestens eine Person deutsche/r Staatsbürger*in sein, ggf. sind auch andere Konstellationen möglich, z.B. bei anerkannten Flüchtlingen.
Antragsberechtigt sind bei einer Eheschließung, die im Ausland geschlossen wurde, die Ehepartner*innen, bei der Geburt im Ausland die Eltern und das Kind, bei einem Sterbefall im Ausland der/die Ehepartner*in, die Eltern oder die Kinder des/der Verstorbenen.
Hinweis: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Nachbeurkundung nicht, teilen Sie Ihre Eheschließung, die Geburt des Kindes oder einen Sterbefall bitte dennoch der Einwohnermeldeabteilung unter der E-Mail: Meldeamt@goettingen.de mit.
| M. Burmeister | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1520 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3106 E-Mail: M.Burmeister@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| F. Siegmann | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1522 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3102 E-Mail: F.Siegmann@goettingen.de | |
