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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.

(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)

Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!

Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Melderegisterauskunft einfach / erweitert

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Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Es kann daher hierüber keine Auskunft erteilt werden.

Ab dem 1. November 2015 sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass der Antragsteller im Rahmen einer Melderegisterauskunft angeben muss, ob eine Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird.

Dieser Zweck muss zudem konkretisiert werden. Denkbare Zwecke wären zum Beispiel:

  • Adressabgleich
  • Aktualisierung der Bestandsdaten
  • Forderungsmanagement

Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden und den Formerfordernissen der Melderegisterauskunftsverordnung entsprechen. Sie kann auch gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke erklärt werden.

Wenn Ihre Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, wäre dies in der Anfrage z. B. mit folgendem Satz klarzustellen: "Diese Anfrage wird nicht für Zwecke von Werbung oder Adresshandel gestellt."

Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen nur für die benannten Zwecke verwendet werden.

Das bedeutet insbesondere, dass Daten, die für gewerbsmäßige Zwecke durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, künftig vom Datenempfänger nicht beliebig genutzt und weitergegeben werden dürfen. Die zweckwidrige Verwendung von Melderegisterauskünften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Besonderheiten:
Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich in der Einwohnermeldeabteilung oder formlos schriftlich beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte sind ein schriftlicher Antrag und der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich. Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umgangs mit personenbezogenen Daten sind § 6 Nds. Meldegesetz (Meldegeheimnis) und § 4 Nds. Meldegesetz (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Auskunft über Vor- und Familiennamen
  • Akademische Grade
  • Anschriften

Erweiterte Melderegisterauskunft:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszugs,
  • gesetzlichen Vertreter sowie
  • Sterbetag und -ort.

Bei einer erweiterten Auskunft ist das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen. Über weitere als die o.a. abschließend aufgeführten Daten dürfen Auskünfte nicht erteilt werden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Verwendung personenbezogener Daten auf Postkarten nicht zulässig. Des Weiteren werden Anfragen weder telefonisch noch per Email beantwortet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Melderegisterauskunft!

Bei der großen Zahl der täglich eingehenden Anfragen ist eine Bearbeitung nur gegen Vorkasse möglich, da eine nachträgliche Überwachung des Zahlungseinganges zu aufwendig wäre. Es ist erforderlich, dass Sie Ihrer Anfrage einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen.


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Einwohnerangelegenheiten
Neues Rathaus, Raum: 026 , EG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4044
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Montag, Dienstag,
Mittwoch und Freitag
von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

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