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Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer

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Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen , Dolmetscher:innen für behördliche und notarielle Zwecke, Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Über die allgemein beeidigten Dolmetschenden und die ermächtigten Übersetzenden wird ein Verzeichnis geführt, das für Gerichte und Behörden sowie für die Notariate einsehbar ist und mit den Daten, zu deren eine Einwilligung erteilt wurde, zusätzlich auch im Internet veröffentlicht.

Das Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer wird im Internet unter der Adresse https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/ veröffentlicht.

Beenden Sie die Tätigkeit, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Die ausgehändigte Urkunde als Gerichtsdolmetscher:in oder Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in ist im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.

Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer


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Landgericht Hannover VCard
Volgersweg 65
30175 Hannover
Telefon: 0511347-0
E-Mail: Öffnungszeiten:


Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)


Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr



Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover



Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr


Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr



Eilanträge
, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen
vor
12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.


Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.


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