Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00
HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.
Kirchenaustritt
Bei Fragen zu Kirchenaustritten bitte das Standesamt per E-Mail unter kirchenaustritt@goettingen.de kontaktieren. Über diese E-Mail-Adresse erhalten Sie die aktuellen Termine für Vorsprachen zu Kirchenaustritten.
In Niedersachen kann der Kirchenaustritt nur persönlich vor dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden, bitte achten Sie darauf, dass Erklärungen bei kommerziellen Anbietern (Internet) keine Wirksamkeit entfalten.
Die Erklärung kann ab dem 14. Lebensjahr eigenständig abgegeben werden, vor dem 14. Lebensjahr nur mit Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter*innen.
| Team Kirchenaustritt | |
| Zuständiger Fachdienst Standesamt Neues Rathaus, Raum: 1520 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3104 E-Mail: kirchenaustritt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
