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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Kampfmittelbeseitigung
Die Kampfmittelbeseitigung ist im Land Niedersachsen eine Aufgabe der Gemeinden. Diese werden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) in ihren Aufgaben unterstützt.
Über Göttingen wurden im Zweiten Weltkrieg knapp 30 Angriffe geflogen. Bei diesen Angriffen sollten planmäßig zahlreiche Bomben abgeworfen werden. Hierbei wurden alle Stadtteile und auch einzelne Ortsteile bombardiert. Es ist daher nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden der damals getroffenen Grundstücke vorhanden sind.
Insbesondere im Zuge von Baumaßnahmen sind daher entsprechende Luftbildanalysen und ggf. Bodenuntersuchungen erforderlich.
Für Fragen und Auskünfte steht der Fachdienst 32.21 zur Verfügung.
| J. Loges | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1526 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2052 E-Mail: J.Loges@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| D. Robowski | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1526 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2775 E-Mail: D.Robowski@goettingen.de | |
