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Zuständiger Fachdienst: Sozialdienst (Jugend)
Mo: 08.00 - 12.00
Di: 08.00 - 12.00
Mi: -
Do: 14.30 - 17.30
Fr: 08.00 - 12.00
Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
| Familienname | Ansprechpartner/in |
| A - D | D. Kreuscher |
| G - N | A. Kobold |
|
N - Z |
Sozialpädagogische Mitwirkung des Fachbereichs Jugend im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) durch Beratung, Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen (Altersgruppe der 14- bis 17-jährigen) und ihren Familien sowie von straffälligen Heranwachsenden (Altersgruppe der 18- bis unter 21-jährigen).
Besonderheiten:
- Die Jugendgerichtshilfe betreut die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Die Jugendgerichtshilfe lädt zu einem persönlichen Gespräch ein, wenn es zur Anklage vor dem Jugendgericht kommt. In dem Gespräch werden angeklagte Jugendliche/ Heranwachsende zu ihren sozialen und familiären Lebensumständen befragt. Aus den gewonnenen Informationen erstellt die Jugendgerichtshilfe einen Bericht, der an das Gericht und die Staatsanwaltschaft geschickt wird. Dieser Bericht wird Gegenstand der Hauptverhandlung. Die im Bericht geäußerten Empfehlungen orientieren sich primär an erzieherischen Maßnahmen in Form von Weisungen und Auflagen. Die Jugendgerichtshilfe berät jederzeit Eltern, Lehrer/innen, Jugendliche und Heranwachsende zu Fragen der Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts.
- Bei Ersttätern und bei leichten Delikten besteht die Möglichkeit der Durchführung eines Diversionsverfahrens, um die weitere Strafverfolgung und einen Strafprozess zu vermeiden. Die Jugendgerichtshilfe übernimmt hier im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Aufgabe, nach einem Gespräch mit den Betroffenen eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme vorzuschlagen und zu vermitteln. Das Verfahren endet in der Regel mit der Einstellung des Verfahrens sobald die vereinbarte Maßnahme erfüllt ist.
- Die Jugendgerichtshilfe engagiert sich im Verein „Ausgleich e.V“. Der Opferentschädigungsverein tritt ein, wenn Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen eines Diversions- oder Strafverfahrens finanzielle Wiedergutmachung leisten wollen, aber nicht über die entsprechenden Mittel verfügen. Stattdessen können gemeinnützige Arbeitsstunden erbracht werden, die der Verein vergütet und dafür entsprechendes Geld an die Geschädigten zahlt. Ansprechpartnerin ist Peter Kleinadel, Tel 400-2264
- Die Jugendgerichtshilfe hat das Buchprojekt „ Lesen – Aus Büchern lernen“ zusammen mit Kollegen des Landkreises und der Stadtbibliothek entwickelt. Jugendlichen und Heranwachsenden kann im Rahmen von Diversionen, Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren statt Arbeitsstunden auch die Teilnahme am Buchprojekt auferlegt werden. Dazu wird ein Jugendbuch ausgewählt, das in Romanform Straftaten und deren Folgen für junge Menschen beschreibt und von den Betroffenen gelesen wird. Durch entsprechende Aufgabenstellung wird die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema sichergestellt. Ansprechpartnerin ist Daniela Kreuscher, Tel. 400-2266.
- Die Jugendgerichtshilfe vermittelt Schulauflagen aus jugendrichterlich umgewandelten Bußgeldern, die von Jugendlichen und Heranwachsenden nicht gezahlt werden können. Bei Ordnungswidrigkeiten, die auf eine Schulpflichtverletzung zurückgehen, kann die Jugendgerichtshilfe alternativ auch Beratungsauflagen etc. anregen, wenn ein Schulbesuch nicht mehr erfolgt.
- Die Jugendgerichtshilfe nimmt die Geschäftsführung für den Präventionsrat der Stadt Göttingen wahr und ist an der Auswahl bei der Verleihung des Zivilcouragepreises beteiligt. Ansprechpartnerin ist Andrea Kobold, Tel. 400-2265
| D. Kreuscher | |
| Zuständiger Fachdienst Sozialdienst (Jugend) Neues Rathaus, Raum: 310 , 3. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2266 E-Mail: D.Kreuscher@goettingen.de | |
| A. Kobold | |
| Zuständiger Fachdienst Sozialdienst (Jugend) Stadt Göttingen, Raum: 9006 Gothaer Platz 3 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2265 E-Mail: A.Kobold@goettingen.de | |
