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Zuständiger Fachdienst: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Erstkontaktstelle-
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 14.00 - 16.00
Mi: 09.00 - 12.00
Fr: 09.00 - 12.00
Jobcenter, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II / Bürgergeld), Erstkontaktstelle
Für Fragen stehen Mitarbeiter*innen unter der Telefonnummer 0551/400 3405 oder per E-Mail an FD52.4@jobcenter-goettingen.de zur Verfügung. Anträge können in die Briefkästen vor dem Neuen Rathaus oder in der Philipp-Reis-Straße 2 A eingeworfen werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: SGB II Leitfaden
Bildung und Teilhabe
Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien (z. B. Übernahme der Kosten für Ausflüge und Fahrten mit der Schule, der Kita, Schulbedarfskosten, Fahrtkosten zur Schule etc.) gibt es hier.
| Erstkontaktstelle SGB II | |
| Zuständiger Fachdienst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Erstkontaktstelle- Stadt Göttingen Philipp-Reis-Straße 2A 37075 Göttingen Telefon: 0551/400-3405 E-Mail: FD52.4@jobcenter-goettingen.de | |
