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Zuständiger Fachdienst: Meldestelle für Hinweisgeber*innen
Interne und externe Meldestelle für Hinweisgeber*innen
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz schützt Hinweisgebende, die vertraulich über innerbetriebliche bzw. innerbehördliche Verstöße im Sinne des § 2 HinschG Auskunft geben.
Das Gesetz ist hier einsehbar. § 2 des HinSchG benennt sämtliche Verstöße, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird ab sofort sichergestellt, dass Hinweisgebende, die auf mögliche Missstände bei der Stadt Göttingen aufmerksam machen, vor möglichen, dadurch entstehenden Benachteiligungen und/oder Repressalien geschützt werden. Gleichzeitig erhält die Stadt Göttingen die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Hinweis geben
Sofern im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit bei oder im Zusammenhang mit der Stadt Göttingen mögliche Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG bekannt werden, besteht die freie Wahl, diese intern und/oder extern zu melden. Auch eine anonyme Meldung ist sowohl intern als auch extern an eine auswärtige Meldestelle ausdrücklich möglich.
Für eine interne Meldung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- E-Mail: Hinweisgebermeldestelle@goettingen.de
- Postalisch: Mit dem Vermerk „vertraulich“ an die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen bzw. durch Briefeinwurf in den öffentlich zugänglichen Briefkasten am Haupteingang des neuen Rathauses.
Hier gibt es die Möglichkeit, eine externe Meldung zu formulieren: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/
MeldestelledesBundes_node.html
Vorgehen nach Eingang des Hinweises
Der Eingang einer internen Meldung wird vom Meldestellenbeauftragten innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung bestätigt. Die anschließende Prüfung erfolgt dann innerhalb von drei Monaten.
Dabei gilt es zu beachten, dass diese Meldekanäle nur für Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG eingerichtet wurden. Sie dienen nicht als allgemeine Beschwerdestelle.
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| Zuständiger Fachdienst Meldestelle für Hinweisgeber*innen Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen E-Mail: Hinweisgebermeldestelle@goettingen.de | Arbeitszeit: |
