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Zuständiger Fachdienst: Infektionsschutz

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00

HausanschriftGesundheitsamt, HaupthausTheaterplatz 437073 Göttingen
9.941652967
51.534855526

Infektionsschutz

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Terminvereinbarungen für Belehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Gesundheitsamt Göttingen sind telefonisch unter 0551/400-4822 oder -3784 sowie per E-Mail an oder möglich.

Gesundheitsamt Nebenstellen:
Duderstadt
Hann. Münden
Osterode am Harz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat zum Zweck, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Es regelt u.a.

  • die gesetzlichen Meldepflichten für Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen;
  • Erst- und Folgebelehrungen für den Lebensmittelbereich;
  • Belehrungen für in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte;
  • infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Arztpraxen, Heimen und Gemeinschaftsunterkünften.

Bestimmte medizinische Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Das Infektionsschutzgesetz ist im Internet unter folgendem Link aufrufbar: www.gesetze-im-internet.de 

Informationen zu speziellen Infektionskrankheiten gibt es hier:

Weitere Informationen zum Meldewesen sind unter Meldepflichtige Infektionskrankheiten zu finden.


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Anmeldung GesundheitsamtStandort anzeigen
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Gesundheitsamt, Haupthaus
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37073 Göttingen
Telefon: 0551/400-3500
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