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Zuständiger Fachdienst: Infektionsschutz
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00
Hygieneüberwachung und Gesundheitsschutz
Allgemeine Informationen
Bestimmte medizinische Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Die Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO) regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen (Krankenhausinfektionen) und Krankheitserregern mit Resistenzen in medizinischen Einrichtungen.
Hygienepläne gemäß §36 IFSG für Schulen und Kindertagesstätten
- Für Schulen:
www.nlga.niedersachsen.de - Für Kindertagesstätten:
Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen (gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz)
Trinkwasser
Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die das Pontiac-Fieber (fiebrige, grippeähnliche Erkrankung) sowie schwere Lungenerkrankungen die sogenannte Legionellose oder Legionärskrankheit verursachen können. Legionellen sind weitverbreitete Umweltkeime, die sich jedoch in Warmwassersystemen wie der Trinkwasserinstallation vermehren und über Inhalation Legionellenhaltiger Aerosole zu Infektionen führen können.
Systemische Untersuchung
In Gebäuden,
- in denen eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist,
- das Wasser im Rahmen einer öffentlichen und/oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z.B. Schulen, Kindergärten, vermieteter Wohnraum, Hotels, Schwimmbäder, etc.)
- und Einrichtungen zur Verneblung (z.B. Duschen) vorhanden sind,
muss gem. § 14b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßig eine systemische Untersuchung auf Legionella spec. vorgenommen werden.
Die Durchführung der systemischen Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung ist in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) beschrieben: Umweltbundesamt (2012): Durchführung einer systemischen Untersuchung auf Legionellen (www.umweltbundesamt.de)
Maßnahmen
Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber (UsI) einer Trinkwasser-Installation, aus der Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird bekannt, dass der technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er unverzüglich
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen,
- eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
- die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber teilen dem Gesundheitsamt unverzüglich die von ihnen ergriffenen Maßnahmen mit.
Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage unverzüglich die betroffenen Verbraucher zu informieren.
Gefährdungsanalyse
Was bei der Durchführung einer Gefährdungsanalyse zu beachten ist, beschreibt folgende Empfehlung des Umweltbundesamtes: Umweltbundesamt (2012): Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse (www.umweltbundesamt.de)
Blei im Trinkwasser
Blei ist ein Schwermetall, dessen regelmäßige Aufnahme in geringen Mengen zu einer gesundheitlich bedeutsamen chronischen Belastung führen kann. Vor allem Kinder, Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sind gefährdet, da in Studien festgestellt wurde, dass die kindliche Entwicklung sowie die Intelligenz durch Blei negativ beeinflusst wird.
Trinkwasseruntersuchung auf Blei
Ist das Gebäude bis in die Mitte der 70er Jahre errichtet und kann durch Nachforschungen in den Bauunterlagen und Besichtigung durch einen Installateur nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob noch Bleileitungen vorhanden sind, sollten Untersuchungen auf Blei durchgeführt werden. Damit die Messergebnisse hinsichtlich der Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung beurteilt werden können, muss die Probenahme entsprechen der UBA-Empfehlung „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer, Nickel“ als gestaffelte Stagnationsbeprobung mit vier Stunden Stagnation durchgeführt werden.
Trinkwasseruntersuchungsstellen
Um rechtlich verwertbare Ergebnisse zu erhalten, müssen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahme durch zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen erfolgen.
Niedersächsische Landesliste für Trinkwasseruntersuchungsstellen
Für Fragen zum Thema Trinkwasser steht der Fachdienst zur Verfügung.
Badegewässer-Kontrolle
Zum Schutz der Gesundheit der Badenden überprüft der Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen regelmäßig die Qualität der Badegewässer.
Während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September sowie ca. drei Wochen vor Saisonbeginn werden Wasserproben zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse sowie weitere Informationen können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes eingesehen werden.
Badegewässer-Atlas Niedersachsen
Sollte eines der Gewässer wider Erwarten kurzzeitig nicht zum Baden geeignet sein, so informiert der Fachbereich Gesundheitsamt unverzüglich über Presse, Internet und Hinweisschilder.
- Seeburger See
Infoprofil Seeburger See (Badegewässer-Atlas) - Wendebachstausee
Infoprofil Wendebachstausee (Badegewässer-Atlas) - Priorteich
Infoprofil Priorteich (Badegewässer-Atlas) - Freibad Barbis
Infoprofil Freibad Barbis (Badegewässer-Atlas) - Wiesenbeker Teich
Infoprofil Wiesenbeker Teich (Badegewässer-Atlas) - Odertalsperre
Infoprofil Odertalsperre (Badegewässer-Atlas) - Juessee
Infoprofil Juessee (Badegewässer-Atlas)
Krankenhaushygiene
Die Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO) regelt Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen (Krankenhausinfektionen) und Krankheitserregern mit Resistenzen in medizinischen Einrichtungen. Unter folgendem Link gibt es Informationen zum Projekt „MRE-Netzwerke Niedersachsen":
mre-netzwerke.niedersachsen.de
Der Internetauftritt wird seitens des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes betreut.
Solarien
Zum Fachdienst Infektionsschutz gehört auch die routinemäßige und anlassbezogene Überwachung von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien) gemäß den gesetzlichen Grundlagen:
- Gesetz zum Schutz von nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) vom 29.07.2009
- Verordnung zum Schutz von schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV) vom 20.07.2011
Ansprechpartner:
- B. Gödecke 0551/400-4822
Weitere Informationen gibt es hier:
Umwelthygiene in Innenräumen
Schimmelpilze
Schimmelpilze sind in der Umwelt und somit auch im Innenraum allgegenwärtig. Kommt es jedoch zu einer Vermehrung von Schimmelpilzen in Innenräumen, kann dies ein hygienisches Problem darstellen.
Ursachen
Die Ursachen für ein Schimmelpilzwachstum sind vielfältig. So können beispielsweise mangelhafte Bausubstanz, Wasserschäden, schlechte Wärmeisolierung aber auch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten zu einem Schimmelbefall führen. Bausachverständige können hier ggf. Klarheit schaffen.
Messungen
Ob eine Schimmelpilzquelle im Innenraum vorhanden ist und ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, kann durch Substanz- und Raumluftmessungen ermittelt werden. Labore, die diese Untersuchungen durchführen, können Sie dem Branchenbuch entnehmen. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass das Labor Qualitätssicherungsmaßnahmen betreibt und an Ringversuchen teilnimmt.
Bei sichtbarem Schimmelbefall kann es jedoch sinnvoller sein, auf eine Messung zu verzichten und sofort Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Rechtsberatung
Da es sich bei Schimmelbefall häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt kommen kann, sollten sich die Parteien frühzeitig über die Rechtslage informieren.
Eine Rechtsberatung kann im Gesundheitsamt nicht erfolgen. Über folgende exemplarisch genannten Stellen oder einen Rechtsanwalt können Sie sich weiter informieren:
- Mieterschutzbund
- Mieterverein Göttingen
- Mieterbund Osterode
- Verbraucherzentrale
- H + G Göttingen e. V.
Ratgeber
Das Umweltbundesamt hat umfangreiche Informationen zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Innenräumen herausgegeben.
- Umweltbundesamt (2012): Ratgeber Schimmel im Haus (www.umweltbundesamt.de)
- Umweltbundesamt (2016): Schimmelleitfaden (www.umweltbundesamt.de)
Beratungsstellen
Bei Fragen rund um Schimmel steht das Netzwerk Schimmelpilzberatung bereit:
Für Fragen zur Innenraumlufthygiene steht der Fachdienst Infektionsschutz gerne beratend zur Verfügung.
Kontakt
| Anmeldung Gesundheitsamt | |
| Zuständiger Fachdienst Gesundheitsamt - Zentrale Anmeldung / Vermittlung Gesundheitsamt, Haupthaus Theaterplatz 4 37073 Göttingen Telefon: 0551/400-3500 E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de | |
