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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Heilpraktiker-Erlaubnis
In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden).
Alle weiteren erforderlichen Informationen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie zu finden.
| J. Schachtebeck | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1528 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2505 E-Mail: J.Schachtebeck@goettingen.de | Arbeitszeit: |
