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Zuständiger Fachdienst: Steuern und Abgaben
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 14.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 13.00
Grundbesitzabgaben
Unter Grundbesitzabgaben sind Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren, Abfallgebühren sowie Kanalbenutzungsgebühren für Niederschlagswasser (bebaute und befestigte Flächen) und Schmutzwasser zu verstehen, die als wiederkehrende Abgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bzw. von den ihnen gleichgestellten Abgabenpflichtigen erhoben werden.
Was ist bei einem Verkauf eines Grundstücks / einer Eigentumswohnung o. ä. zu beachten?
Über Eigentumswechsel wird die Stadt Göttingen nicht -wie allgemein angenommen- automatisch und umgehend nach Vertragsabschluss durch die beteiligten Behörden in Kenntnis gesetzt. Zeitpunkt bzw. Abschluss der Verfahren bis zur Grundbucheintragung und steuerlichen Zurechnung durch das Finanzamt sind in vielen Fällen eher nicht voraussehbar. Der Fachdienst Grundbesitzabgaben ist daher über einen Eigentumswechsel umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dabei empfiehlt es sich diejenigen Passagen aus dem Kaufvertrag als Kopien o. ä. beizufügen, die das Objekt und die Vertragsparteien beschreiben und den Zeitpunkt des Besitzübergangs regeln. Dadurch können die geänderten Eigentumsverhältnisse unter Umständen bereits bei der Abgabenfestsetzung im laufenden Jahr berücksichtigt werden.
| J. Biela | |
| Zuständiger Fachdienst Steuern und Abgaben Neues Rathaus, Raum: 3-203 - Nebengebäude , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3566 E-Mail: fd20.5@goettingen.de | |
| A. Gorny | |
| Zuständiger Fachdienst Steuern und Abgaben Neues Rathaus, Raum: 3-203 - Nebengebäude , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2244 E-Mail: fd20.5@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| S. Kaufhold | |
| Zuständiger Fachdienst Steuern und Abgaben Neues Rathaus, Raum: 3-203 - Nebengebäude , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2392 E-Mail: fd20.5@goettingen.de | Arbeitszeit: |
