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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00
Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Beförderungserlaubnis.
Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.
| S. Schneid | |
| Beschwerdemanagement / Einheitlicher Ansprechpartner (EA) / Antikorruptionsbeauftragte/r / Beauftragte/r für InformationsfreiheitZuständige Fachdienste Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung) Strategische Planungen Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4000 E-Mail: S.Schneid@goettingen.de | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
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| Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen | |
| Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim - Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) Goslarsche Straße 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121163-0 Telefax: 05121163-999 E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_hildesheim/staatliches-gewerbeaufsichtsamt-hildesheim-52034.html |
