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Zuständiger Fachdienst: Steuern und Abgaben
Mo: 08.00 - 14.00
Di: 08.00 - 14.00
Mi: 08.00 - 14.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 13.00
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer und steuerliche Nebenleistungen (Zinsen) werden von der Gemeinde festgesetzt, indem auf den einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrag der Hebesatz (zurzeit 430 %) angewendet wird. Der Messbetrag wird vom Finanzamt in einem Grundlagenbescheid unter Auswertung der dort einzureichenden Gewerbesteuererklärung festgestellt.
Besonderheiten:
Einsprüche gegen die Grundlagenfestsetzung (Messbescheid) sind beim Finanzamt einzureichen. Anträge zum Gewerbesteuerbescheid (z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten) sind an die erlassende Gemeinde zu richten. Eine entsprechende Meldung des Steuerpflichtigen vor (!) eintretender Fälligkeit der Forderung ist zur Fristwahrung und Vermeidung von Kosten und unnötigem Schriftverkehr unabdingbar!
Die Möglichkeit eines Widerspruches gegen einen von der Gemeinde erlassenen Gewerbesteuerbescheid ist seit 2005 entfallen. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung, die Bestandteil eines jeden Bescheides ist. Sollte ein erlassener Bescheid Ihres Erachtens fehlerhaft sein, wird empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.
| C. Hennecke | |
| Zuständiger Fachdienst Steuern und Abgaben Neues Rathaus, Raum: 3-211 - Nebengebäude , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2391 E-Mail: fd20.5@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| D. Koch | |
| Zuständiger Fachdienst Steuern und Abgaben Neues Rathaus, Raum: 3-201 - Nebengebäude , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2390 E-Mail: fd20.5@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| D. Kraus | |
| Zuständiger Fachdienst Steuern und Abgaben Neues Rathaus, Raum: 3-201 - Nebengebäude , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3217 E-Mail: fd20.5@goettingen.de | Arbeitszeit: |
