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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Gewerbe-Anmeldung
Kontaktdaten / Absprache von Terminen:
Man kann nur mit einem Termin zur Gewerbe-Meldestelle gehen.
Die Termine können vereinbart werden unter der Telefonnummer 0551 400-2258 oder per E-Mail an ordnung@goettingen.de.
Allgemeine Informationen
Ein Gewerbe ist eine erlaubte, selbstständige Tätigkeit. Die Tätigkeit soll auf Dauer gemacht werden. Und das Gewerbe soll Gewinn machen. Das Gewerbe wird auf den eigenen Namen angemeldet. Und man stellt die Rechnungen auf eigenen Namen.
Man muss ein neues Gewerbe sofort anmelden. Man muss auch neue Zweigstellen und Filialen von bestehenden Gewerben sofort anmelden. Man darf erst nach der Anmeldung das Gewerbe eröffnen.
Diese Gewerbe muss man anmelden:
- Eine Person betreibt ein Gewerbe alleine. Das nennt man Einzelgewerbe. Die natürliche Person muss das Gewerbe anmelden.
- Mehrere Personen arbeiten selbstständig zusammen. Das nennt man Personen-Gesellschaft. Alle beteiligten Personen müssen das Gewerbe anmelden.
- Sogenannte juristische Personen wie eine GmbH oder AG. Die Geschäftsführung muss das Gewerbe anmelden.
Das sind keine Gewerbe:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller
| Team Gewerbe | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1530 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2258 E-Mail: gewerbe@goettingen.de | Arbeitszeit: |
| Gewerbeanmeldung (492 KB) |
