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Zuständiger Fachdienst: Standesamt
Sprechzeiten:
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 8.30 - 12.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 8.30 - 12.00
HINWEIS: Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig.
Geschlechtseintrag ändern
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ermöglicht es, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt ihren bisher in der Geburtsurkunde geführten Geschlechtseintrag und die Vornamen zu ändern.
Mit der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags sind maximal neue Vornamen zu bestimmen, die die Person künftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Entspricht der bisherige Vorname bzw. entsprechen die bisherigen Vornamen dem (neu) gewählten Geschlechtseintrag, so kann auch dieser bzw. können auch diese zur künftigen Namensführung bestimmt werden (geschlechtsambivalente Vornamen).
Die Absicht, den Geschlechtseintrag und den/die Vornamen zu verändern ist schriftlich/postalisch bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die spätere Erklärung erfolgen soll. Den dafür erforderlichen Vordruck finden Sie weiter untern unter Formulare zum Download.
Für die Entgegennahme der Erklärung ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister führt. Erklärungen können auch vom Standesamt des Hauptwohnsitzes aufgenommen und weitergeleitet werden.
Die Änderungsabsicht ist mindestens drei Monate vor der Abgabe der Erklärung beim Standesamt anzumelden. Sie wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgt.
| A. Keuffel | |
| FachdienstleitungZuständiger Fachdienst Standesamt (Leitung) Neues Rathaus, Raum: 1523 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-3101 E-Mail: standesamt@goettingen.de | Arbeitszeit: |
