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Genehmigungspflichtige Vorhaben des Spielbankbetreibers

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Wenn Sie eine niedersächsische Spielbankzulassung besitzen, bedürfen diverse Vorhaben auf der Grundlage des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG), der Niedersächsischen Spielordnung (NSpielO) und den geltenden Nebenbestimmungen zur Zulassung (NB) einer vorherigen Genehmigung oder der Zustimmung durch die zuständige Stelle. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Soweit sich aus den Nebenbestimmungen für die Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen (NB) eine Anzeige- oder Meldepflicht für bestimmte Vorgänge oder Vorkommnisse ergibt, sind diese der zuständigen Stelle anzuzeigen oder zu melden.


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Niedersächsisches Finanzministerium - Spielbankenaufsicht VCard
Schiffgraben 10
30159 Hannover
Telefon: +49 511120-0
E-Mail:
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