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Genehmigung zur Bildung von Wohnungseigentum

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Mit dem § 250 BauGB wurde ein Instrument zur Sicherung von Mietwohnungen in Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, geschaffen. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Genehmigung.

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Nds. Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gehört das Stadtgebiet Göttingen zu den betroffenen Gebieten.

Antrag:

Der Antrag auf Genehmigung kann grundsätzlich formlos erfolgen. Ein Muster-Antrag wird auf dieser Seite unter Formulare (siehe unten) bereitgestellt.


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