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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Gaststättenrecht: Bescheinigung - Erkenntnisstand
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Geben Gaststättengewerbetreibende in der Anzeige an, dass in Ausübung ihrer Tätigkeit alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, ist die zuständige Stelle verpflichtet, unverzüglich die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden zu überprüfen.
Auf Verlangen der Gewerbetreibenden bescheinigt die zuständige Stelle die Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung.
| K. Röttger | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1531 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2257 E-Mail: K.Roettger@goettingen.de | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
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| Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen |
