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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00
Gaststättenbetrieb: Anzeige - früherer Beginn
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben möchte, muss dies, auch wenn es nur für kurze Zeit betrieben werden soll, mindestens 4 Wochen vorher anzeigen. Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbständigen Zweigstelle und für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.
Abweichend hiervon kann die zuständige Stelle einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der Vierwochenfrist für die Betreiberin oder den Betreiber nicht zumutbar ist.
| K. Röttger | |
| Zuständiger Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen Neues Rathaus, Raum: 1531 , 15. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-2257 E-Mail: K.Roettger@goettingen.de | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
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| Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen |
