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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

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Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.


Der Niedersächische Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.


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J. SchachtebeckStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Neues Rathaus, Raum: 1528 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2505
E-Mail:

Arbeitszeit:
Vorsprache nach Termin

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