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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Fahrzeug: An-, Ab- und Ummelden
Allgemeine Informationen
Der Fachdienst Straßenverkehr ist für die Dienst-Leistungen
rund ums Fahrzeug zuständig.
Aber Sie beantragen die Dienst-Leistungen
bei der Kfz-Zulassungs-Stelle.
Kfz spricht man: ka eff zett
Ein Kfz ist ein Fahrzeug.
Zum Beispiel ein Auto oder ein Lastwagen.
Termine buchen:
Sie können den Termin einfach online machen.
Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person.
Und bitte buchen Sie für jede Dienst-Leistung einen Termin.
Sie können auch für mehrere Personen einen Termin buchen.
Dazu sagt man auch: Gruppen-Termin.
Vielleicht können Sie nicht zu Ihrem Termin gehen.
Dann löschen Sie bitte Ihren Termin.
Wichtig:
Sie müssen für fast alle Dienst-Leistungen vorher einen Termin machen.
Nur für diese Dienst-Leistungen brauchen Sie keinen Termin:
- Ausfuhr-Kennzeichen beantragen
(Internationale Zulassung). - Kurz-Zeit-Kennzeichen für Überführung oder Probefahrt.
Für diese Dienst-Leistungen
müssen Sie nicht in die Kfz-Zulassungs-Stelle kommen:
- Neuzulassung.
- Umschreibung.
- Wiederzulassung.
- Außerbetriebssetzung.
- Änderung von der Adresse.
Sie können das selbst online machen.
Klicken Sie dafür hier: i-Kfz
Die Seite ist in schwerer Sprache.
Abmelden von einem Fahrzeug
Sie wollen Ihr Fahrzeug vielleicht eine längere Zeit nicht mehr fahren.
Oder Sie wollen Ihr Fahrzeug verschrotten.
Dann können Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
Man sagt dazu auch:
Das Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt.
Sie müssen dann keine Versicherung für Ihr Fahrzeug zahlen.
Aber Sie müssen die Kennzeichen und die Plaketten abgeben.
Achtung!
Sie dürfen mit dem abgemeldeten Fahrzeug:
- Nicht mehr fahren.
- Nicht mehr auf der Straße parken.
Sonst müssen Sie eine Strafe zahlen.
Aber Sie dürfen das Fahrzeug zum Beispiel
in Ihre Garage stellen.
Sie müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:

- Fahrzeug-Schein.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil 1. - Kennzeichen.

Das kostet das Abmelden von einem Fahrzeug: 16,80 Euro
Feinstaub-Plakette beantragen
Die Feinstaub-Plakette ist ein Aufkleber.
Auf der Feinstaub-Plakette steht:
Das ist die Schadstoff-Gruppe vom Fahrzeug.
Es gibt 3 verschiedene Feinstaub-Plaketten.
Die Feinstaub-Plakette
klebt man innen auf die Windschutz-Scheibe.
Fahrzeuge mit einer schlechten Feinstaub-Plakette
verschmutzen die Umwelt mehr.
Die rote Plakette ist zum Beispiel schlecht.
In manchen Städten dürfen Sie mit so einer Plakette nicht fahren.
Die Städte dürfen nämlich Umwelt-Zonen haben.
Die Städte legen für die Umwelt-Zone fest:
Nur Fahrzeuge mit dieser Feinstaub-Plakette dürfen hier fahren.
Achtung!
Sie fahren ohne eine Plakette oder mit einer falschen Plakette in eine Umwelt-Zone?
Dann müssen Sie eine Strafe zahlen.
Wichtig:
In Göttingen brauchen Sie keine Feinstaub-Plakette.
Es gibt 3 verschiedene Feinstaub-Plaketten:
- Eine rote Plakette bedeutet:
Ihr Fahrzeug stößt viel Feinstaub aus. - Eine gelbe Plakette bedeutet:
Ihr Fahrzeug stößt Feinstaub aus. - Eine grüne Plakette bedeutet:
Ihr Fahrzeug stößt wenig Feinstaub aus.
Vielleicht bekommt Ihr Fahrzeug keine Plakette.
Dann stößt Ihr Fahrzeug sehr viel Feinstaub aus.
Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
- Fahrzeug-Schein.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil 1. - Fahrzeug-Brief.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.

Die Feinstaub-Plakette kostet: 5 Euro.
Internationale Zulassung: Ausfuhr-Kennzeichen beantragen
Zum Ausfuhr-Kennzeichen sagt man auch:
- Zoll-Kennzeichen.
- Internationale Zulassung.
Für diese Fälle brauchen Sie ein Ausfuhr-Kennzeichen:
- Sie haben ein Fahrzeug in Deutschland gekauft.
Aber Sie wollen das Fahrzeug im Ausland verkaufen. - Sie haben ein Fahrzeug in Deutschland gekauft.
Aber Sie wollen ins Ausland ziehen.
Und Sie wollen das Fahrzeug mitnehmen.
Wichtig:
Sie brauchen das Kennzeichen nicht für einen Urlaub.
Gut zu wissen:
Für manche Länder in der Europäischen Union
brauchen Sie nur ein Kurz-Zeit-Kennzeichen.
![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:

- Schriftliche Vollmacht vom Fahrzeug-Halter.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug.
Mit der Vollmacht sagt der Fahrzeug-Halter:
Sie dürfen ein Zoll-Kennzeichen beantragen. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Fahrzeug-Halter.
Das Beantragen kostet: 45,50 Euro
Die Ausfuhr-Kennzeichen kosten etwa 23 Euro.
Sie müssen die Ausfuhr-Kennzeichen
bei einem Schilder-Präger in Göttingen kaufen.
Sie bekommen die Kennzeichen nicht bei der Kfz-Zulassungs-Stelle.
Kurz-Zeit-Kennzeichen für Überführung oder Probefahrt
Sie dürfen ein Auto nur mit Kennzeichen fahren.
Das Kurz-Zeit-Kennzeichen
braucht man in verschiedenen Fällen.
Zum Beispiel:
- Das Fahrzeug ist abgemeldet.
Und Sie wollen das Fahrzeug an einen anderen Ort bringen.
Dazu sagt man auch Überführung. - Das Fahrzeug ist abgemeldet.
Und Sie wollen mit dem Fahrzeug eine Probefahrt machen. - Das Fahrzeug ist abgemeldet ist.
Aber Sie wollen das Fahrzeug zur Haupt-Untersuchung fahren.
Man sagt dazu auch TÜV.
So spricht man das: tüff
Beim TÜV schaut eine Person:
Ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist. - Das Fahrzeug hat die Haupt-Untersuchung nicht bestanden.
Aber Sie dürfen mit dem Fahrzeug noch fahren.
Und das Fahrzeug soll nun
in einer Werkstatt repariert werden.
Das Kurz-Zeit-Kennzeichen:
- darf nicht für andere Fahrten benutzt werden.
- gilt nur für ein Fahrzeug.
- gilt nur für eine bestimmte Zeit.
Hier bekommen Sie das Kurzzeit-Kennzeichen:
- Bei der Zulassungs-Behörde von Ihrem Haupt-Wohnsitz.
- Oder bei der Zulassungs-Behörde:
Die für das Fahrzeug zuständig ist.
Im Kaufvertrag steht der Wohnort vom Käufer.
Die Zulassungs-Behörde an diesem Ort ist dann zuständig.
Voraussetzungen:
Das Fahrzeug ist abgemeldet.
Oder Ihr Fahrzeug ist nicht abgemeldet.
Aber:
- Ihr Fahrzeug-Typ ist genehmigt.
- Ihr Fahrzeug hat eine Einzel-Genehmigung.
- Die Haupt-Untersuchung vom Fahrzeug
ist noch gültig.
Der Fahrzeug-Typ ist genehmigt.
Das heißt:
Das Fahrzeug darf in Deutschland hergestellt werden.
Und das Fahrzeug darf in Deutschland gefahren werden.
Das Fahrzeug hat eine Einzel-Genehmigung.
Die Genehmigung zeigt:
Das Fahrzeug ist sicher.
Oder die Haupt-Untersuchung ist noch gültig.
Dazu sagt man auch TÜV.
So spricht man das: tüff
Beim TÜV schaut eine Person:
Ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist.
| Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:

- Schriftliche Vollmacht vom Antragsteller.
Mit der Vollmacht sagt der Antragsteller:
Sie dürfen das Kurz-Zeit-Kennzeichen für mich beantragen. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Antragsteller.

Das Kurz-Zeit-Kennzeichen kostet: 13,10 Euro
Ummelden von einem Fahrzeug nach einem Umzug innerhalb von Göttingen
Sie müssen Ihr Fahrzeug ummelden:
Wenn Sie innerhalb von Göttingen umziehen.
![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|

Das kostet das Ummelden vom Fahrzeug: 12 Euro
Verlust von Fahrzeug-Papieren
Das müssen Sie tun:
Wenn Sie Ihre Fahrzeug-Unterlagen verloren haben.
| Zum Beispiel:
Dann müssen Sie die Unterlagen neu beantragen. Wichtig:
|
So schnell können Sie Ihre neuen Fahrzeug-Papiere abholen
Die Führerschein-Stelle bearbeitet Ihren Antrag.
Das kann 2 bis 3 Wochen dauern.
Danach können Sie Ihre Fahrzeug-Papiere abholen.
Sie müssen für das Abholen einen extra Termin buchen.
Das gilt für private Fahrzeug-Halter:
- Der Fahrzeug-Halter muss den Verlust von
den Fahrzeug-Papiere bei der Stadt Göttingen melden.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug. - Der Fahrzeug-Halter muss eine eides-stattliche Erklärung
im Rathaus abgeben. - So spricht man das: ai des statt lich e er klär ung
Mit dieser Erklärung sagt der Fahrzeug-Halter:
Ich habe die Fahrzeug-Papiere verloren.
Und ich sage die Wahrheit.
Sie dürfen bei einer eides-stattlichen Erklärung
nicht lügen.
Sonst werden Sie bestraft.
![]() ![]() | Private Fahrzeug-Halter müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Besondere Regeln für Auto-Händler
Auto-Händler ist ein Beruf.
Das schwere Wort für den Beruf ist Kfz-Gewebe-Treibende.
Das gilt für Auto-Händler:
Der Auto-Händler muss zum Notar gehen
für eine eides-stattliche Erklärung.
So spricht man das: ai des statt lich e er klär ung
Danach gibt der Auto-Händler die Erklärung im Rathaus ab.
Mit dieser Erklärung sagt der Auto-Händler:
Ich habe die Fahrzeug-Papiere verloren.
Und ich sage die Wahrheit.
Sie dürfen bei einer eides-stattlichen Erklärung nicht lügen.
Sonst werden Sie bestraft.
Der Notar sagt mit seiner Beglaubigung:
Der Auto-Händler sagt die Wahrheit.
| Auto-Händler müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Wunsch-Kennzeichen
Sie brauchen ein Kennzeichen für ein Fahrzeug.
Das können Sie bei der Stadt Göttingen beantragen.
Sie können sich das Kennzeichen aussuchen.
Dazu sagt man Wunsch-Kennzeichen.
So beantragen Sie ein Wunsch-Kennzeichen
Sie können sich hier ein Wunsch-Kennzeichen aussuchen
und reservieren:
Wunsch-Kennzeichen reservieren
Die Seite ist in schwerer Sprache.
Sie bekommen nach dem Reservieren eine PIN.
Die PIN ist eine Geheim-Nummer.
Sie müssen die PIN zu Ihrem Termin mitbringen.
Und Sie müssen die Seite von der Reservierung ausdrucken.
Wichtig:
Es gibt ein paar Regeln für das Wunsch-Kennzeichen.
Sie können die Regeln hier nachlesen:
Zulässige Kennzeichen für die Stadt Göttingen
Die Regeln sind in schwerer Sprache.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen
- PIN-Nummer.
Sie bekommen die PIN nach der Reservierung. - Die ausgedruckte Internet-Seite von der Reservierung.
Wichtig:
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit.
Sonst kann der Fachdienst Ihren Antrag nicht bearbeiten.
So viel kostet das Wunsch-Kennzeichen
Das Beantragen vom Wunsch-Kennzeichen kostet 10,20 Euro.
Die Reservierung vom Wunsch-Kennzeichen kostet 2,60 Euro.
Insgesamt kostet es: 12,80 Euro.
Zulassung: Ein neues Fahrzeug anmelden
Sie müssen Ihr neues Fahrzeug bei der Stadt Göttingen anmelden.
Man sagt dazu auch: Zulassung.
![]() ![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:
- Schriftliche Vollmacht vom Fahrzeug-Halter.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug.
Mit der Vollmacht sagt der Fahrzeug-Halter:
Sie dürfen das Fahrzeug für mich anmelden. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Fahrzeug-Halter.
Die Zulassung kostet 27,30 Euro.
Mögliche Zusatz-Kosten:
Das Beantragen von einem Wunsch-Kennzeichen kostet: 10,20 Euro
Eine Reservierung vom Wunsch-Kennzeichen kostet: 2,60 Euro
Die Kennzeichen kosten etwa 22 Euro.
Sie müssen die Kennzeichen
bei einem Schilder-Präger in Göttingen kaufen.
Zulassung: Fahrzeug innerhalb von Göttingen auf einen neue Person anmelden
Sie haben in Göttingen ein Fahrzeug von einer anderen Person gekauft.
Dann müssen Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen anmelden.
Man sagt dazu auch: Zulassung.
![]() ![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
Vielleicht haben Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet.
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:
- Schriftliche Vollmacht vom Fahrzeug-Halter.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug.
Mit der Vollmacht sagt der Fahrzeug-Halter:
Sie dürfen das Fahrzeug für mich anmelden. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Fahrzeug-Halter.
Das kostet die Zulassung auf einen neuen Halter:
Die Kosten sind unterschiedlich hoch:
- Für ein zugelassenes Fahrzeug.
- Für ein abgemeldetes Fahrzeug.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
- 19,60 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen. - Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II.
- 28,30 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen. - 33,40 Euro:
Wenn Ihr Fahrzeug-Brief neu ausgestellt werden muss.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist:
- 25,20 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen. - 33,20 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen. - 38,30 Euro:
Wenn Ihr Fahrzeug-Brief neu ausgestellt werden muss.
Zulassung: Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden.
Man sagt dazu auch: Zulassung oder Wieder-Zulassung.
Das geht nur in diesem Fall:
Sie haben das Fahrzeug nicht verkauft.
![]() ![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:
- Schriftliche Vollmacht vom Fahrzeug-Halter.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug.
Mit der Vollmacht sagt der Fahrzeug-Halter:
Sie dürfen das Fahrzeug für mich wieder anmelden. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Fahrzeug-Halter.

Das kostet die Wieder-Zulassung: 23 Euro
Zulassung von einem Fahrzeug nach Verkauf
Sie wohnen in Göttingen.
Und sie haben ein Fahrzeug außerhalb von Göttingen gekauft.
Dann müssen Sie das Fahrzeug in Göttingen anmelden.
Man sagt dazu auch: Zulassung.
![]() ![]() | Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:
- Schriftliche Vollmacht vom Fahrzeug-Halter.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug.
Mit der Vollmacht sagt der Fahrzeug-Halter:
Sie dürfen das Fahrzeug für mich anmelden. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Fahrzeug-Halter.
Das kostet die Zulassung:
- 29,90 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen.
Dazu sagt man auch Zulassungs-Bescheinigung Teil 2. - 38,60 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen.
Dazu sagt man Zulassungs-Bescheinigung Teil 2. - 46,60 Euro:
Wenn der Fahrzeug-Brief neu ausgestellt werden muss.
Mögliche Zusatz-Kosten:
Das Beantragen von einem Wunsch-Kennzeichen kostet: 10,20 Euro
Eine Reservierung vom Wunsch-Kennzeichen kostet: 2,60 Euro
Die Kennzeichen kosten etwa 22 Euro.
Sie müssen die Schilder bei einem Schilder-Präger in Göttingen kaufen.
Zulassung: Fahrzeug anmelden nach Standort-Wechsel ohne Halter-Wechsel
Sie sind neu nach Göttingen gezogen.
Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug in Göttingen anmelden.
Man sagt dazu auch: Zulassung.
Sie müssen Ihre neue Adresse im Kraftfahrzeug-Schein eintragen lassen.
Sie dürfen das alte Kennzeichen behalten.
Oder Sie beantragen ein neues Kennzeichen.
Bei der Zulassung wird auch die Adresse im Fahrzeug-Schein geändert.
| Sie müssen diese Unterlagen mitbringen:
|
Vielleicht gehört Ihnen das Fahrzeug nicht.
Dann müssen Sie auch diese Unterlagen mitbringen:
- Schriftliche Vollmacht vom Fahrzeug-Halter.
Der Fahrzeug-Halter ist der Besitzer vom Fahrzeug.
Mit der Vollmacht sagt der Fahrzeug-Halter:
Sie dürfen das Fahrzeug für mich anmelden. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass vom Fahrzeug-Halter.
Das kostet die Zulassung:
- 27,80 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil 2. - 36,50 Euro:
Wenn Sie den Fahrzeug-Brief mitbringen. - 44,50 Euro:
Wenn der Fahrzeug-Brief neu ausgestellt werden muss.
Mögliche Zusatz-Kosten:
Das Beantragen von einem Wunsch-Kennzeichen kostet: 10,20 Euro
Eine Reservierung vom Wunsch-Kennzeichen kostet: 2,60 Euro
Die Kennzeichen kosten etwa 22 Euro.
Sie müssen die Kennzeichen
bei einem Schilder-Präger in Göttingen kaufen.
Kontakt
| Team Zulassung | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: zulassungsbehoerde@goettingen.de | Arbeitszeit: |

