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Zuständiger Fachdienst: Straßenverkehr
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 09.00 - 12.00
Di: 09.00 - 12.00
Mi: 09.00 - 12.00
Do: 09.00 - 12.00 und
14.00 - 16.00
Fr: 09.00 - 12.00
Hinweis: Für einzelne Dienstleistungen gibt es gesonderte Öffnungszeiten! Diese sind in den jeweiligen Dienstleistungen zu finden.
Fahrzeug: An-, Ab- und Ummelden
Allgemeine Informationen
Termin online buchen:
Termine kann man online über die Terminvergabe buchen.
Es sollte immer nur ein Termin gebucht werden. Damit möglichst viele Bürger und Bürgerinnen einen Termin bekommen. Wer nicht zu seinem Termin kommen kann, sollte diesen unbedingt absagen.
Dafür braucht man keinen Termin: Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen. Man kann einfach zu diesen Zeiten vorbeikommen:
- von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr
- Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr
Für diese Dienstleistungen muss man nicht in die Kfz-Zulassungsstelle kommen:
- Neuzulassung
- Umschreibung
- Wiederzulassung
- Außerbetriebssetzung
- Adressänderung
Die Dienstleistungen kann man selbst über das Internet-Portal i-Kfz nutzen.
Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeugs
Wer sein Fahrzeug nicht mehr fahren will, kann es abmelden. Man muss dann das Kennzeichen und mögliche Plaketten abgeben.
Hinweis: Mit einem abgemeldeten Fahrzeug darf man nicht mehr fahren. Man darf das Fahrzeug auch nicht mehr auf der Straße parken, sonst muss man eine Strafe zahlen. Aber man kann das Fahrzeug stattdessen auf einen privaten Parkplatz stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I. - Kennzeichen
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet das Abmelden von einem Fahrzeug: 16,80 EUR
Rechtsgrundlage:
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist geregelt, wie Fahrzeuge abgemeldet werden müssen.
Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeuge
Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf höchstens ein Jahr lang in Deutschland fahren. Dazu muss es im Herkunftsstaat zugelassen sowie betriebs- und verkehrssicher sein.
Für Fahrzeuge aus der Ukraine gilt wegen des Kriegs eine Ausnahme bis zum 30. September 2024.
Den "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfrist zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs" finden Sie unter „Formulare zum Download“. Senden Sie ihn per E-Mail an Zulassungsbehoerde@goettingen.de.
Feinstaub-Plakette beantragen
Fahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin fahren, stoßen Abgase mit Feinstaub aus. Viele Autos können den Feinstaub herausfiltern. Dann wird weniger Feinstaub ausgestoßen.
Es ist nicht gesund, zu viel Feinstaub einzuatmen. Wenn zu viel Feinstaub in der Luft ist, können Städte und Gemeinden eine Umweltzone einrichten. In einer Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer bestimmten Feinstaub-Plakette fahren. Die Feinstaub-Plakette zeigt an, wie viel Feinstaub ein Fahrzeug ausstößt. Wenn man ohne eine Feinstaub-Plakette in eine Umweltzone fährt, muss man vielleicht eine Strafe zahlen.
Hinweis: Es gibt 3 verschiedene Feinstaub-Plaketten. Die Feinstaub-Plakette ist rot, gelb oder grün. Eine rote Plakette bedeutet: Das Fahrzeug stößt viel Feinstaub aus. Eine grüne Plakette bedeutet: Das Fahrzeug stößt wenig Feinstaub aus. Wenn ein Fahrzeug zu viel Feinstaub ausstößt, kann man gar keine Plakette bekommen. Man darf dann nicht in eine Umweltzone fahren.
Für das Fahren in Göttingen braucht man aber keine Feinstaub-Plakette.
Notwendige Unterlagen:
Bitte die Fahrzeug-Papiere mitbringen. In den meisten Fahrzeug-Papieren steht die Emissions-Schlüsselnummer. Mit dieser Nummer kann die Kfz-Zulassungsstelle herausfinden, welche Feinstaub-Plakette benötigt wird.
Manchmal steht keine Emissions-Schlüsselnummer in den Fahrzeug-Papieren. Dann kann die Kfz-Zulassungsstelle die Nummer auch über das Kennzeichen herausfinden.
Das kostet die Feinstaub-Plakette: 5,00 Euro.
Internationale Zulassung zur Ausfuhr eines Kraftfahrzeuges (Zollkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen)
Für diese Fälle braucht man ein Ausfuhr-Kennzeichen:
- Eine Person hat ein Fahrzeug in Deutschland gekauft, aber die Person will das Fahrzeug im Ausland verkaufen.
- Eine Person hat ein Fahrzeug in Deutschland gekauft, aber die Person will ins Ausland ziehen und das Fahrzeug mitnehmen.
Zum Ausfuhr-Kennzeichen sagt man auch Zoll-Kennzeichen.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I. - Fahrzeugbrief
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Sie bekommen die eVB-Nummer bei der Kfz-Versicherung.
Früher hat man eine Versicherungs-Karte aus Papier bekommen. - Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
- Nachweis über Mängelfreiheit
Die Hauptuntersuchung muss noch gültig sein.
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet die internationale Zulassung:
Die Zulassung kostet 45,50 Euro.
Hinweis: Die Ausfuhr-Kennzeichen bekommt man nicht bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die Ausfuhr-Kennzeichen können bei einem Schilderpräger in Göttingen gekauft werden. Die Ausfuhr-Kennzeichen kosten pro Stück etwa 23,00 Euro.
Kurzzeitkennzeichen für Überführung oder Probefahrt
Ein Kurzzeit-Kennzeichen braucht man, wenn:
- das Fahrzeug abgemeldet ist und von einem Ort zu einem anderen gebracht werden soll.
Das nennt man Überführung. - das Fahrzeug abgemeldet ist und eine Probefahrt gemacht werden soll.
- das Fahrzeug abgemeldet ist und zur Hauptuntersuchung gefahren werden soll.
- ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat
und in einer Werkstatt repariert werden soll.
Das geht nur, wenn das Fahrzeug bei der Untersuchung als verkehrstauglich eingestuft wurde.
Das Kurzzeit-Kennzeichen:
- darf nicht für andere Fahrten genutzt werden.
- gilt nur für ein Fahrzeug.
- gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.
Voraussetzungen:
- Fahrzeug ist abgemeldet
- Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ
Oder das Fahrzeug hat eine Einzelgenehmigung - Hauptuntersuchung ist noch gültig
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen.
Oder das Fahrzeug steht in Göttingen.
Dann bitte den Kaufvertrag mitbringen.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Melde-Bescheinigung
Ausländische Bürgerinnen und Bürger bringen bitte einen Reisepass und die Aufenthalts-Erlaubnis mit. - Antrag für Kurzzeit-Kennzeichen
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer bekommt man bei der Kfz-Versicherung. - Fahrzeugschein und / oder Fahrzeugbrief
Zum Fahrzeugschein sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Zum Fahrzeugbrief sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Gültiger Bericht von der Hauptuntersuchung
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht von der Person, die das Kurzzeit-Kennzeichen beantragt. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst das Kurzzeit-Kennzeichen beantragt haben.
Das Kurzzeit-Kennzeichen kostet: 13,10 Euro
Fahrzeug ummelden bei Umzug innerhalb von Göttingen
Bei einem Umzug innerhalb von Göttingen muss auch das Fahrzeug umgemeldet werden.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I. - Gültiger Bericht von der Hauptuntersuchung
Das kostet das Ummelden vom Fahrzeug: 12,00 Euro
Verlust von Fahrzeug-Papieren oder Händlerkennzeichen
Wer seine Fahrzeug-Papiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) verliert, muss sich neue Papiere ausstellen lassen. Wenn die Papiere gestohlen wurden, muss man sich bei der Polizei melden.
Hinweis: Die Führerscheinstelle braucht 2 bis 3 Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Das heißt: Man kommt mit den Unterlagen in die Führerscheinstelle und meldet den Verlust von den Fahrzeug-Papieren. Nach dem Termin dauert es 2 bis 3 Wochen, bis die neuen Papiere da sind. Um die Papiere abzuholen, muss ein neuer Termin gebucht werden.
Das gilt für private Fahrzeughalter:
- Der Fahrzeughalter muss den Verlust der Fahrzeug-Papiere selbst anzeigen.
- Der Fahrzeughalter muss eine eidesstattliche Erklärung im Rathaus abgeben.
Das gilt für Gewerbetreibende:
- Der Gewerbetreibende muss seine eidesstattliche Erklärung beim Notar beglaubigen lassen und im Rathaus abgeben.
Das gilt für den Verlust von:- Fahrzeugbrief
- Roten Kennzeichen
- Fahrzeugschein-Heften
- Fahrtenbüchern
Private Fahrzeughalter bringen bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
Zum Fahrzeugschein sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Zum Fahrzeugbrief sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Bei Diebstahl: die Anzeige bei der Polizei
- Kaufvertrag, wenn man den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief nach dem Kauf verloren hat.
- Eidesstattliche Erklärung
Gewerbetreibende bringen bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
Zum Fahrzeugschein sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Zum Fahrzeugbrief sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Bei Diebstahl: Die Anzeige bei der Polizei
- Kaufvertrag, wenn man den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief nach dem Kauf verloren hat.
- Eidesstattliche Erklärung, die von einem Notar beglaubigt wurde
- Wenn man eine Firma hat: Auszug aus dem Gewerberegister oder dem Handelsregister.
Wunschkennzeichen
Hier kann man sich ein Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren: Wunschkennzeichenreservierung
Hinweis: Es sollten keine fremden Webseiten dafür benutzt werden. Es sollte auch nicht im Voraus gezahlt werden. Reservierungen sind nur über oben genannte Seite oder vor Ort in der Zulassungsstelle möglich.
Es gibt ein paar Regeln für das Wunschkennzeichen. Die Regeln kann man hier nachlesen:
Zulässige Kennzeichen für die Stadt Göttingen
Welche Unterlagen braucht man?
Zur Zulassung müssen die ausgedruckte Internetseite und die PIN-Nummer mitgebracht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Das Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro.
Die Reservierung vom Wunschkennzeichen kostet 2,60 Euro.
Insgesamt kostet es: 12,80 Euro
Das Fahrzeug soll später wieder zugelassen werden?
Es gibt keinen Anspruch auf die Reservierung des Kennzeichens.
Normalerweise ist es aber dennoch möglich, das Kennzeichen für ein Jahr zu reservieren, damit Sie dann dasselbe Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen wieder zulassen können.
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Nach dem Kauf eines neuen Fahrzeugs muss das Fahrzeug zugelassen werden.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Nur bei Pkw: EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Die Bescheinigung bekommt man beim Hersteller vom Auto. - Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer bekommt man bei der Kfz-Versicherung. - Einzugs-Ermächtigung der Kfz-Steuer mit dem SEPA-Lastschriftmandat
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet die Zulassung eines neuen Fahrzeugs: 27,30 Euro
Mögliche zusätzliche Kosten:
Ein Wunschkennzeichen kostet: 10,20 Euro
Eine Reservierung vom Wunschkennzeichen kostet: 2,60 Euro
Für ein Wunschkennzeichen muss man einen extra Termin buchen.
Die Kennzeichen kosten etwa 22,00 Euro.
Die Schilder müssen bei einem Schilderpräger in Göttingen gekauft werden.
Zulassung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter innerhalb von Göttingen
Wer in Göttingen ein Fahrzeug von einer anderen Person gekauft hat, muss das Fahrzeug umschreiben lassen.
Voraussetzung:
- Der gemeldete Hauptwohnsitz liegt in Göttingen.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Oder Fahrzeugschein mit Abmelde-Vermerk, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Oder Bescheinigung über die Abmeldung vom Fahrzeug. - Fahrzeugbrief
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer bekommt man bei der Kfz-Versicherung. - Einzugs-Ermächtigung der Kfz-Steuer mit dem SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen, wenn es diese noch gibt
- Gültiger Bericht von der Hauptuntersuchung
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet die Zulassung auf einen neuen Halter:
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist:
- 19,60 Euro, wenn man einen neuen Fahrzeugbrief mitbringt.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - 28,30 Euro, wenn man einen alten Fahrzeugbrief mitbringt.
Man sagt alter Fahrzeugbrief, wenn er vor dem Jahr 2005 ausgestellt wurde. - 33,40 Euro, wenn der Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist:
- 25,20 Euro, wenn man einen neuen Fahrzeugbrief mitbringt.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - 33,20 Euro, wenn man einen alten Fahrzeugbrief mitbringt.
Man sagt alter Fahrzeugbrief, wenn er vor dem Jahr 2005 ausgestellt wurde. - 38,30 Euro, wenn der Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss.
Zulassung eines Fahrzeuges nach Abmeldung ohne Halterwechsel (Wiederzulassung)
Fahrzeuge, die abgemeldet waren, müssen wieder neu zugelassen werden. Eine Wiederzulassung ist nur möglich, wenn der Fahrzeughalter nicht gewechselt hat.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I. - Fahrzeugbrief
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer bekommt man bei der Kfz-Versicherung. - Einzugs-Ermächtigung der Kfz-Steuer mit dem SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen, wenn es diese noch gibt
- Gültiger Bericht von der Hauptuntersuchung
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet die Zulassung:
- 11,70 Euro, wenn man den Fahrzeugbrief mitbringt.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - 20,60 Euro, wenn man den Fahrzeugschein mitbringt.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Zulassung eines Fahrzeugs nach Standortwechsel mit Halterwechsel
Fahrzeuge, die von Personen außerhalb von Göttingen gekauft wurden, müssen in Göttingen zugelassen werden.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I.
Oder Fahrzeugschein mit Abmelde-Vermerk, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Oder Bescheinigung über die Abmeldung vom Fahrzeug. - Fahrzeugbrief
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer bekommt man bei der Kfz-Versicherung. - Einzugs-Ermächtigung der Kfz-Steuer mit dem SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen, wenn es diese noch gibt
- Gültiger Bericht von der Hauptuntersuchung
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet die Zulassung:
- 29,90 Euro, wenn man einen neuen Fahrzeugbrief mitbringt.
Dazu sagt man auch Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - 38,60 Euro, wenn man einen alten Fahrzeugbrief mitbringt.
Man sagt alter Fahrzeugbrief, wenn er vor 2005 ausgestellt wurde. - 46,60 Euro, wenn der Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss.
Mögliche zusätzliche Kosten:
Ein Wunschkennzeichen kostet: 10,20 Euro
Eine Reservierung vom Wunschkennzeichen kostet: 2,60 Euro
Für ein Wunschkennzeichen muss man einen extra Termin buchen.
Die Kennzeichen kosten etwa 22,00 Euro.
Die Schilder muss man bei einem Schilderpräger in Göttingen kaufen.
Zulassung eines Fahrzeugs nach Standortwechsel ohne Halterwechsel
Wer neu nach Göttingen zieht, muss sein Fahrzeug in Göttingen zulassen.
Das alte Kennzeichen darf man behalten oder man beantragt ein neues Kennzeichen. Auch die Adresse im Fahrzeugschein wird dann geändert.
Bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil I. - Fahrzeugbrief
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Dazu sagt man auch: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer bekommt man bei der Kfz-Versicherung. - Einzugs-Ermächtigung der Kfz-Steuer mit dem SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichen, wenn es diese noch gibt
- Gültiger Bericht von der Hauptuntersuchung
Vielleicht brauchen Sie auch eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter. Sie brauchen die Vollmacht nur, wenn Sie nicht selbst der Halter vom Fahrzeug sind. Sie müssen dann auch den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter mitbringen.
Das kostet die Zulassung:
- 27,80 Euro, wenn man einen neuen Fahrzeugbrief mitbringt.
Dazu sagt man auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil II. - 36,50 Euro, wenn man einen alten Fahrzeugbrief mitbringt.
Man sagt alter Fahrzeugbrief, wenn er vor 2005 ausgestellt wurde. - 44,50 Euro, wenn der Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss.
Mögliche zusätzliche Kosten:
Ein Wunschkennzeichen kostet: 10,20 Euro
Eine Reservierung vom Wunschkennzeichen kostet: 2,60 Euro
Für ein Wunschkennzeichen muss man einen extra Termin buchen.
Die Kennzeichen kosten etwa 22,00 Euro.
Die Schilder muss man bei einem Schilderpräger in Göttingen kaufen.
Kontakt
| Team Zulassung | |
| Zuständiger Fachdienst Straßenverkehr Neues Rathaus Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-613210 E-Mail: zulassungsbehoerde@goettingen.de | Arbeitszeit: |

