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Zuständiger Fachdienst: Sozialdienst (Gesundheitsamt)
Mo: 08.00 - 16.00
Di: 08.00 - 16.00
Mi: 08.00 - 16.00
Do: 08.00 - 16.00
Fr: 08.00 - 13.00
Fachberatung Sprache – Hören – Sehen
Sprechtage für Fachberatung Sprache – Hören – Sehen im Gesundheitsamt
Die Beratung erfolgt durch die zuständigen Fachbeauftragten im Rahmen von Sprechtagen.
Die Inanspruchnahme ist kostenlos und unverbindlich. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich.
Die Terminabsprache, Planung und Organisation sowie ein erstes Informationsgespräch erfolgen durch die zuständigen Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes im Gesundheitsamt.
Vorrangige Aufgaben der Sprachheilberatung sind Diagnostik und Hilfeplanung für hörgeschädigte oder besonders sprachauffällige Kinder (§ 62 SGB IX).
Diese Begutachtungen für umfangreichere Therapiemaßnahmen im Auftrag von Sozialhilfeträgern und Krankenkassen erfolgen gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Hierzu gehört auch die Beobachtung des weiteren Therapieverlaufes.
Die entsprechenden Gutachten sind Voraussetzung für die Kostenübernahme teilstationärer Maßnahme wie der Besuch von Sprachheilkindergärten oder Hörgeschädigten Kindergärten bzw. die Aufnahme in Sprachheilzentren.
Soweit zeitlich möglich, kann das Angebot der Sprachheilberatung auch zur Beurteilung weniger ausgeprägter Störungen genutzt werden. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Sorgeberechtigte als auch an betroffene Erwachsene.
Die erforderliche vorherige Anmeldung erfolgt über die unten stehenden Kontaktmöglichkeiten.
Sprechtage für Fachberatung Sprache – Hören – Sehen werden auch in den Nebenstellen Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz angeboten.
| Zentrale Anmeldung – Sozialdienst | |
| Zuständiger Fachdienst Sozialdienst (Gesundheitsamt) Gesundheitsamt, Nebenhaus Theaterplatz 5 37073 Göttingen Telefon: 0551/400-4840 E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de | |
