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Zuständiger Fachdienst: Einwohnerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Unter https://termin.goettingen.de
können Sie einen Termin vereinbaren.

(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)

Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!

Öffnungszeiten:
Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 10.00 - 11.30
Di: 10.00 - 11.30
Mi: 10.00 - 11.30
Fr: 10.00 - 11.30

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Europäisches Führungszeugnis

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Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

Zur Online-Terminanfrage © Stadt Göttingen

Gemäß § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG sind ab dem 31. August 2018 in das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Zugleich reduziert sich die Gebühr für das Europäische Führungszeugnis von 17 Euro auf 13 Euro.

Die in diesen Fällen bisher bestehende Wahlmöglichkeit, ein Europäisches oder lediglich ein ‚einfaches‘ deutsches Führungszeugnis zu beantragen, entfällt. Die Erteilung des europäischen Führungszeugnisses knüpft allein an die Angaben zu den Staatsangehörigkeiten der Antragsteller an und zwar unabhängig davon, welche Antragsart (Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) gewählt wird. Eine gesonderte Antragstellung eines Europäischen Führungszeugnisses bedarf es nicht mehr.

Sofern sich aus dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ergibt, dass die Antrag stellende Person neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten von mehreren EU-Mitgliedstaaten werden alle Herkunftsstaaten um Mitteilungen ersucht.

In diesem Zusammenhang wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses eine längere Bearbeitungszeit erfordern kann, da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Die dem Informationsaustausch innerhalb der EU zugrunde liegenden europäischen Vorschriften sehen für den angefragten Mitgliedstaat eine Antwortfrist von 20 Arbeitstagen vor, hinzu kommen ggf. Bearbeitungszeiten im Bundesamt für Justiz und Postlaufzeiten. Eine Aushändigung von Europäischen Führungszeugnissen beim Bundesamt für Justiz ist aus diesem Grund leider nicht möglich.

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis gibt es online beim Bundesamt für Justiz


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