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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial: Anzeige

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Die Ernte von forstlichem Vermehrungsgut ist der zuständigen Stelle rechtzeitig zuvor anzuzeigen. Sie ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen ist. Das heißt, der Saatguterntebestand oder die Samenplantage muss zugelassen sein.

Sofern die zuständige Stelle die Ernte nicht untersagt, kann die Ernte stattfinden. Nur angemeldete Forstsamen- und Pflanzenbetriebe dürfen die Ernte durchführen. Der Waldbesitzer oder sein Beauftragter ist verpflichtet die Ernte zu beaufsichtigen, eine Sammelstelle einzurichten und eine Sammelliste zu führen. Wenn das Vermehrungsgut von der Sammelstelle zum ersten Empfänger verbracht werden soll, ist durch die zuständige Behörde ein Stammzertifikat auszustellen. Dieses begleitet die Ware im Original.


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Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4000
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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
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Besuchszeiten:


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  • Mi:  09:00 - 12:00 

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Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen VCard
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut VCard
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 511120-2256
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