Seiteninhalt
Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Göttinger Chaussee 76A 30453 Hannover Telefon: 05113034-01 Telefax: 05113034-2099 E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.deHomepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ |
