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Zuständiger Fachdienst: Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 15.00
Di: 08.00 - 15.00
Mi: 08.00 - 12.00
Do: 08.00 - 17.00
Fr: 08.00 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang mit Sprengstoff nach § 27 SprengG

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Nach § 27 SprengG wird zum Erwerbung und Umgang von explosionsgefährlichen Stoffen eine Erlaubnis benötigt. Dies gilt für den Umgang mit Sprengstoffen im privaten Bereich, z. B. Vorderladerschießen, Böllern oder Wiederladen von Munition. Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Umgang mit einer von der Behörde festgelegten Menge Sprengstoff, aber nicht zu gewerblichen Zwecken.


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Zuständiger Fachdienst
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Neues Rathaus, Raum: 1529 , 15. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4445
E-Mail:

Arbeitszeit:
Vorsprache nach Termin

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