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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung

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Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.


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Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4000
E-Mail:
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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Öffnungszeiten:


Besuchszeiten:


Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.


Ansprechzeiten:



  • Mo: 09:00 - 12:00

  • Mi:  09:00 - 12:00 

  • Do: 13:30 - 16:00

  • Fr:  09:00 - 12:00


Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen VCard
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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