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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Erbringen einer Dienstleistung als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser Meldung erstmalig

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Ausländische Staatsangehörige sind bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistung als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondere anhand von Dauer, Häufigkeit, regelmäßiger Wiederkehr und Kontinuität der Dienstleistungen beurteilt. Die die Voraussetzungen erfüllenden Personen haben das erstmalige Erbringen einer Dienstleistung als Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser in Niedersachsen der zuständigen Stelle vorher schriftlich zu melden. Ist eine vorherige Meldung wegen der Dringlichkeit des Tätigwerdens nicht möglich, so ist die Meldung unverzüglich nachzuholen.

Die zuständige Stelle kann das Tätigwerden als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser untersagen, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


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Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
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Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
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Besuchszeiten:


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Ansprechzeiten:



  • Mo: 09:00 - 12:00

  • Mi:  09:00 - 12:00 

  • Do: 13:30 - 16:00

  • Fr:  09:00 - 12:00


Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Göttingen VCard
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Ingenieurkammer Niedersachsen VCard
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Telefon: 0049-51139789-0
Telefax: 0049-51139789-34
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