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Zuständiger Fachdienst: Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00
Di: -
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00

Vorherige Terminabsprache notwendig.

HausanschriftStadt GöttingenGothaer Platz 337083 Göttingen
9.948321280
51.524663435

Elterngeld

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Sprechzeiten
Mo: 8.30 bis 12.00 – nach vorheriger Terminvereinbarung*
Mi: 8.30 bis 12.00 - nach vorheriger Terminvereinbarung*
Do: 14.00 bis 17.00 - nach vorheriger Terminvereinbarung*

*) Eine Terminvereinbarung kann während der telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail beim zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.

Telefonisch ist die Elterngeldstelle
montags von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr erreichbar

Hausanschrift:
Stadt Göttingen
Gothaer Platz 3 Haus 9
37083 Göttingen

Zuständige Ansprechpartner*innen:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes. Falls das Kind noch nicht geboren sein sollte, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen der Mutter.

A - Em      S. Rockstroh
En – Ha V. Arrigoni
Hb – Lh B. Kaiser
Li – R   I. Förster-Wetterau
S – Z         S. Wüstefeld

Hinweis: Für Personen und Familien, die nicht im Stadtgebiet Göttingen wohnen, ist die Elterngeldstelle des Landkreises Göttingen zuständig.

ElterngeldDigital 

Mit ElterngeldDigital kann der Antrag bequem online unter www.elterngeld-digital.de erstellt und als PDF-Ausdruck bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. 
Bei einer digitalen Einreichung ist der Mantelbogen auszudrucken und von beiden Elternteilen unterschrieben im Original mit der originalen Geburtsurkunde des Kindes - zur Beantragung von Elterngeld – bei der Elterngeldstelle einzureichen. 
Weitere benötigte Nachweise können dem digitalen Antrag online angehängt werden.

Wegen sehr hohen Antragsaufkommens ist zurzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Dafür wird um Verständnis gebeten.

Alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten, haben Anspruch auf Elterngeld.

Ausführlichere Informationen finden sich unter niedersachsen.de.


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V. ArrigoniStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld
Stadt Göttingen, Raum: 9121
Gothaer Platz 3
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3346
E-Mail:
I. Förster-WetterauStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld
Stadt Göttingen, Raum: 9119
Gothaer Platz 3
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2617
E-Mail:
B. KaiserStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld
Stadt Göttingen, Raum: 9119
Gothaer Platz 3
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-3125
E-Mail:

Arbeitszeit:
{Mo:} 08.30 - 12.00
{Di:} -
{Mi:} 08.30 - 12.00
{Do:} 14.00 - 17.00
{Fr:} -

S. RockstrohStandort anzeigen
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Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld
Stadt Göttingen, Raum: 9125
Gothaer Platz 3
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-4238
E-Mail:
S. WüstefeldStandort anzeigen
Zuständiger Fachdienst
Beistand- und Vormundschaften / UVG / Elterngeld
Stadt Göttingen, Raum: 9117
Gothaer Platz 3
37083 Göttingen
Telefon: 0551/400-2452
E-Mail:
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