Seiteninhalt
Zuständiger Fachdienst: Strategische Planungen
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Mi: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.00
Fr: 08.30 - 12.00
Einheitlicher Ansprechpartner
In der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird zur Verfahrensvereinfachung aller bürokratischer Genehmigungsverfahren die Einrichtung sogenannter „Einheitlicher Ansprechpartner“ vorgeschrieben. Dieser „Einheitliche Ansprechpartner“ soll sowohl für ausländische als auch inländische Dienstleistungserbringer Informations- und Koordinationsfunktionen bei allen bürokratischen Verfahren und Formalitäten übernehmen. Dienstleistungen in diesem Sinne umfassen alle Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden (gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten).
Wesentliche Ziele der Richtlinie sind:
- Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten garantiert
- Abbau aller bürokratischer Hindernisse und Förderung des grenzüber-schreitenden Handels mit Dienstleistungen
- Uneingeschränkte Nutzung des europäischen Binnenmarktes, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
- Beseitigung der bisherigen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und des freien Dienstleistungsverkehrs (vor allem Komplexität, Langwierigkeit und mangelnde Rechtssicherheit der Verwaltungsverfahren).
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ soll Berater, Lotse und Vermittler sowie Verfahrenskoordinator bei allen Verwaltungsverfahren für die Unternehmen sein. Die Verfahrensabwicklung über den „Einheitlichen Ansprechpartner“ ist ein Recht, jedoch keine Pflicht für den Unternehmer.
In der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird zur Verfahrensvereinfachung aller bürokratischer Genehmigungsverfahren die Einrichtung sogenannter „Einheitlicher Ansprechpartner“ vorgeschrieben. Dieser „Einheitliche Ansprechpartner“ soll sowohl für ausländische als auch inländische Dienstleistungserbringer Informations- und Koordinationsfunktionen bei allen bürokratischen Verfahren und Formalitäten übernehmen. Dienstleistungen in diesem Sinne umfassen alle Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden (gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten).
Wesentliche Ziele der Richtlinie sind:
- Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten garantiert
- Abbau aller bürokratischer Hindernisse und Förderung des grenzüber-schreitenden Handels mit Dienstleistungen
- Uneingeschränkte Nutzung des europäischen Binnenmarktes, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
- Beseitigung der bisherigen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und des freien Dienstleistungsverkehrs (vor allem Komplexität, Langwierigkeit und mangelnde Rechtssicherheit der Verwaltungsverfahren).
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ soll Berater, Lotse und Vermittler sowie Verfahrenskoordinator bei allen Verwaltungsverfahren für die Unternehmen sein. Die Verfahrensabwicklung über den „Einheitlichen Ansprechpartner“ ist ein Recht, jedoch keine Pflicht für den Unternehmer.
| S. Schneid | |
| Beschwerdemanagement / Einheitlicher Ansprechpartner (EA) / Antikorruptionsbeauftragte/r / Beauftragte/r für InformationsfreiheitZuständige Fachdienste Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Leitung) Strategische Planungen Neues Rathaus, Raum: 210 , 2. OG Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Telefon: 0551/400-4000 E-Mail: S.Schneid@goettingen.de | |
