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Zuständiger Fachdienst: Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

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Mo: 08.30 - 12.00
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HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
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Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis: Bescheinigung

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Einrichtungen und Labore, die Prüfungen oder Phasen von Prüfungen unter den Bedingungen der Guten Laborpraxis (GLP-Bedingungen) durchführen wollen, benötigen eine GLP-Bescheinigung. Um die GLP-Bescheinigung zu erlangen, müssen die Prüfeinrichtungen oder Prüfstandorte nachweisen, dass die Einhaltung der GLP-Grundsätze gewährleistet wird. Zur Erlangung der Bescheinigung bedarf es einer Antragstellung.

Die zuständige Stelle nimmt den Antrag entgegen und führt eine GLP-Inspektion bei den Prüfeinrichtungen oder Prüfstandorten durch. Entspricht die Prüfeinrichtung oder der Prüfstandort den GLP-Grundsätzen, erteilt die zuständige Stelle eine GLP-Bescheinigung.


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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


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E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­wer­be­auf­sicht.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/wir_u­ber_un­s_ak­tu­el­les_­lo­kal/­ge­wer­be­auf­sichtsam­ter/­gaa_hil­des­heim/­staat­li­ches-ge­wer­be­auf­sichtsamt-hil­des­heim-52034.html
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