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Zuständiger Fachdienst: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben.

Ansprechpartner: Siehe unter Dienstleistung "Ausländerangelgenheiten"

HausanschriftNeues RathausHiroshimaplatz 1-437083 Göttingen
9.940438271
51.528503797

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

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Achtung: Aktueller Hinweis

Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Anträgen und unterschiedlicher Rückantwortzeiten der anzuhörenden Behörden, ist die aktuelle Bearbeitungszeit zurzeit mindestens 18 Monate.

Es wird darum gebeten, innerhalb der Bearbeitungszeit von 18 Monaten, von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.
Dadurch können die benötigten Ressourcen besser zur Bearbeitung der vorliegenden Anträge eingesetzt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beauftragung eines Rechtsbeistandes nicht zu einer schnelleren Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages führt.

Terminvergabe

Für persönliche Gespräche werden individuelle Termine vergeben. Termine können telefonisch oder per E-Mail an vereinbart werden.

Telefonische Sprechzeiten der Ausländerbehörde: Montag, 14.00 bis 15.30 Uhr

Einbürgerungen und Staatsangehörigkeit

Einbürgerungen von Ausländern in den deutschen Staatsverband, Staatsangehörigkeitsfeststellungen; Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen, Verzichtserklärungen und Entlassungen aus der deutsche Staatsangehörigkeit.

Weitere Informationen auch unter: www.goettingen.de/integration

Staatsangehörigkeitsausweise

Einbürgerungen von Ausländern in den deutschen Staatsverband,
Staatsangehörigkeitsfeststellungen; Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen, Verzichtserklärungen und Entlassungen aus der deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren
255,00 Euro Einbürgerung (ab 16. Lebensjahr)51,00 Euro bei Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern bis zum 16. Geburtstag
51,00 Euro Entlassungen aus dem deutschen Staatsverband
255,00 Euro Beibehaltungsgenehmigung
25,00 Euro Staatsangehörigkeitsausweis

Namensänderungen - behördlich

  • Beratung hinsichtlich Vor- und Familiennamensänderungen
  • Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung

Unterlagen:
Personenstandsurkunden, bei Kindern noch Sorgerechtsnachweis, ausführliche schriftliche Begründung, warum die Namensänderung gewünscht wird.

Gebühren:
2,50 EUR bis 1.022,00 EUR, je nach Aufwand.


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