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Zuständiger Fachdienst: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Erstkontaktstelle-
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 14.00 - 16.00
Mi: 09.00 - 12.00
Fr: 09.00 - 12.00
Bildung und Teilhabe
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Rufen Sie zu den Telefonzeiten an.
Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld haben.
So können diese Kinder und Jugendlichen dabei sein:
- Bei Tagesausflügen
- Beim gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita
- Bei Musik oder Sport in Vereinen und Gruppen.
| Erstkontaktstelle SGB II | |
| Zuständiger Fachdienst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Erstkontaktstelle- Stadt Göttingen Philipp-Reis-Straße 2A 37075 Göttingen Telefon: 0551/400-3405 E-Mail: FD52.4@jobcenter-goettingen.de | |
