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Zuständiger Fachdienst: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Erstkontaktstelle-
Mo: 08.30 - 12.00
Di: 08.30 - 12.00
Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00
Telefonische Sprechzeiten:
Mo: 14.00 - 16.00
Mi: 09.00 - 12.00
Fr: 09.00 - 12.00
Bildung und Teilhabe
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Leistungssachbearbeiter während der genannten telefonischen Sprechzeiten.
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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben.
Aber auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen oder dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik oder Sport in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Weitere Informationen gibt es hier.
| Erstkontaktstelle SGB II | |
| Zuständiger Fachdienst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Erstkontaktstelle- Stadt Göttingen Philipp-Reis-Straße 2A 37075 Göttingen Telefon: 0551/400-3405 E-Mail: FD52.4@jobcenter-goettingen.de | |
